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Brigade stürmt nicht mehr
Razzien in drei Bundesländern nach Vereinsverbot
In mehreren Bundesländern begann der Tag für eine Gruppe Neonazis mit Hausdurchsuchungen. Anlass dafür war das am Morgen offiziell durch das Innenministerium verkündete bundesweite Verbot der Gruppe »Wolfsbrigade 44« und der Untergruppe »Sturmbrigade 44«.
In Nordrhein-Westfalen hat die Polizei in Winterberg und Medebach nach Angaben des NRW-Innenministeriums vier Objekte durchsucht. Weitere 20 Durchsuchungen fanden in Hessen und eine in Mecklenburg-Vorpommern statt. Neben Drogen und Mobiltelefonen wurden auch Waffen und Propagandamittel sichergestellt. Einhandmesser, eine Armbrust, Bajonette und eine Machete, sowie Hakenkreuze und NS-Devotionalien wurden eingezogen. Laut Bundesinnenministerium hätte es an diesem Dienstag in Sachsen-Anhalt ebenfalls Durchsuchungen geben sollen. Das Verwaltungsgericht Halle und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hätten jedoch - anders als die Verwaltungsgerichte in den anderen drei Bundesländern - keine ausreichende Grundlage für Durchsuchungsbeschlüsse erkannt.
Die »44«, die sich auf den vierten Buchstaben im Alphabet bezieht, kürzt »Division Direlwanger« ab. Damit nehmen die Gruppen Bezug auf den SS-Kriegsverbrecher Oskar Dirlewanger, der als besonders sadistisch galt. »Die neonazistische Vereinigung ›Sturm-/Wolfsbrigade 44‹ richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung«, erklärte das Innenministerium.
»Es ist leider kein Einzelfall, dass Mitglieder einer mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung erneut in Mecklenburg-Vorpommern zu verorten sind«, ordnete der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, ein. »Bereits vor zwei Jahren kursierte der Totenkopf der ›Sturmbrigade 44‹ mit dem Ortsnamen Rostock im Emblem.«
Bei den Razzien ging es auch darum, die Vereinsvermögen und Propagandamittel einzuziehen. Bundesweit seien 187 Einsatzkräfte an den Durchsuchungen bei den elf Mitgliedern der Gruppe beteiligt gewesen. Nach Aussagen des Bundesinnenministeriums habe die Gruppe die Wiedererrichtung des NS-Staats geplant. Rassismus, Antisemitismus und eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung seien propagiert worden. Die »Wolfsbrigade« ist die vierte rechtsextreme Vereinigung, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in diesem Jahr verboten hat. Neben »Combat 18« und »Nordadler« wurden zwei rechtsextremistische Gruppen verboten sowie eine antisemitische Reichsbürgervereinigung.
Bereits Anfang 2018 war in einem Zug eine Tasche mit Waffen und einem T-Shirt mit dem Aufdruck »Sturmbrigade 44 Köthen-Anhalt« gefunden worden. Der Generalbundesanwalt ermittelte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und hatte im Juli 2019 Durchsuchungen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt durchführen lassen. Angehörige der »Wolfsbrigade 44« haben sich an rechtsextremen Demonstrationen beteiligt. Zu den von ihnen verwendeten Symbolen gehören ein Totenkopf, Hakenkreuze, Stahlhelme und Waffen. Die Gruppe, die seit 2016 existiert, verfügt nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörde über eine feste Struktur. Agenturen/nd
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