Mit Flüchtlingsheimplätzen getrickst

Landesrechnungshof kritisiert Landkreise, die 2016 und 2017 weniger Geflüchtete aufnahmen, aber überhöhte Leerstandskosten kassierten

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Landesrechnungshof Brandenburgs hat zwei märkischen Landkreisen unsolidarisches und finanziell fragwürdiges Verhalten in der Flüchtlingsunterbringung vorgeworfen. Die Landkreise Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark hätten sich in den Jahren 2016 und 2017 auf Kosten anderer Kreise ungerechtfertigt hohe öffentliche Zuschüsse zur Finanzierung von Unterkunftsplätzen für geflüchtete Menschen verschafft, sagte der Präsident des Landesrechnungshofs, Christoph Weiser, am Montag in Potsdam.

Die beiden Landkreise hätten der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) damals deutlich weniger freie Wohnplätze gemeldet als dem Landesamt für Versorgung und Soziales, hieß es bei der Vorstellung des Jahresberichts 2020 des Landesrechnungshofs. Dadurch seien sowohl 2016 als auch 2017 weniger Flüchtlinge dorthin verteilt und zugleich höhere Leerstandskosten für nicht belegte Wohnplätze ersetzt worden.

»Der Landesrechnungshof kann nicht nachvollziehen, dass einige Kreise Zuwendungen erhielten, obwohl sie die Leerstandskosten durch Nichterfüllung ihres Aufnahmesolls selbst verursacht hatten«, heißt es in dem Jahresbericht. »Durch die Aufnahme weiterer Geflüchteter hätten die Leerstandskosten bei diesen Kreisen geringer ausfallen können. Gleichzeitig hätte sich der Anteil der Zuwendungen für die Kreise, die ihrer Aufnahmeverpflichtung nachgekommen waren und sogar übererfüllten, entsprechend erhöht.« Im Ergebnis sei auf diese Art vermeidbarer Leerstand gefördert worden.

»Die haben sich mehr vom Fördermittelkuchen abgeschnitten als die anderen Landkreise«, sagte Weiser. Dem Land sei dadurch zwar kein Schaden entstanden. Das Verhalten der Landkreise sei aber nicht in Ordnung.

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg sind gesetzlich verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen und hierfür die notwendige Zahl an Unterbringungsplätzen zur Verfügung zu stellen, lautet es im Bericht.

Aufgrund des starken Anstiegs der Flüchtlingszahl im Jahr 2015 hätten die Kreise auf der Grundlage der Zugangsprognosen, die ihnen das Sozialministerium in Potsdam übermittelt hatte, ihre Unterbringungskapazitäten deutlich erhöht. Wegen der dann 2016 unerwartet stark rückläufigen Zugänge von Geflüchteten hätten die meisten Kreise dann verstärkt Leerstände in der vorläufigen Flüchtlingsunterbringung aufgewiesen. Für die Erstattung der Aufwendungen für diese zuvor geschaffenen Kapazitäten habe das Sozialministerium die Richtlinie »Fairer Lastenausgleich« erlassen. Auf der Grundlage dieser Richtlinie habe das Landesamt für Soziales und Versorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten im Haushaltsjahr 2017 zur Unterstützung bei den Aufwendungen für nicht belegte Unterbringungsplätze insgesamt 11,6 Millionen Euro zugewiesen, heißt es im Rechnungshofbericht. Bei der Umsetzung der Richtlinie hätten die Kreise aus Sicht der Rechnungsprüfer allerdings getrickst. Zwar hätten die Kreise nämlich nicht belegte Unterbringungsplätze, für die sie Zuwendungen für Unterbringungsplätze erhielten, dem Landesamt als frei gemeldet. »Der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) meldeten die Kreise aber deutlich weniger Plätze als belegbar«, wird im Rechnungshofbericht moniert. Dem Landesamt für Soziales und Versorgung seien jeweils rund 11 000 Plätze angezeigt worden, der ZABH in Eisenhüttenstadt hingegen sei gemeldet worden, dass lediglich 600 bis 2000 Plätze zur Belegung zur Verfügung stünden. »Die ZABH wies auf Grundlage der geringeren Freimeldungen Asylsuchende zu, so dass zwei Kreise in 2016 ihr Aufnahmesoll zu nicht einmal 15 Prozent erfüllten.«

Damals festgestellte Mängel im Zuwendungsverfahren habe das Landesamt indes schon während der Prüfung erkannt und deren Beseitigung veranlasst. Mit Agenturen

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