Zauneidechse stoppt Tesla

Verwaltungsgericht verfügt einstweiligen Abbruch der Rodungen in Grünheide

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 4 Min.

Für das ambitionierte Deutschland-Projekt des US-Elektroautobauers Tesla hält dieser Wochenbeginn ein Ärgernis parat: Die vom Landesumweltamt Brandenburg bereits genehmigte Rodung von weiteren insgesamt 82,9 Hektar Kiefernwald auf dem Baustellengelände der künftigen sogenannten Gigafactory in Grünheide (Oder-Spree) musste am Montagabend abgebrochen werden.

Dafür hatten der Naturschutzbund (Nabu) und der Grünen Liga gesorgt. Beide hatten beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung weiterer Baumfällungen auf dem Grundstück in Grünheide eingereicht. Sie monieren, dass die neuerliche Rodung ohne ausreichende Prüfung des entsprechenden Tesla-Antrags und ohne endgültige Baugenehmigung für die Automobilfabrik vorfristig genehmigt worden sei. In einer gemeinsamen Presseerklärung beider Verbände heißt es: »Unter Missachtung diverser artenschutzrechtlicher Vorschriften sollen jetzt erneut Fakten geschaffen werden, obwohl noch immer keine Genehmigung für den Bau der Fabrik vorliegt.«

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Wie Gerichtssprecher Karsten Diesel dem »nd« bestätigte, habe das Verwaltungsgericht daraufhin in einer sogenannten Zwischenverfügung einen vorläufigen Rodungsstopp angeordnet. »Das bedeutet, dass vor Ort vorläufig nicht weiter gefällt werden darf«, so Diesel. »Eine Entscheidung in der Sache ist damit noch nicht gefallen.« Da das Gericht dem Landesumweltamt und dem US-Konzern bis Dienstag 16 Uhr eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt habe, rechne er nicht mit einer umgehenden Entscheidung.

Zur Begründung seiner einstweiligen Verfügung erklärte das Verwaltungsgericht: »Da davon auszugehen ist, dass die Rodung der 82,9 Hektar Waldfläche nur wenige Tage in Anspruch nehmen wird, würde ein weiteres Zuwarten mit der vorliegenden Entscheidung deshalb praktisch zu einer Erledigung des vorliegenden Rechtsstreits führen.«

Welche Auswirkungen die juristische Auseinandersetzung auf das Gesamtvorhaben haben könnte, ist schwer einzuschätzen. Wirtschafts- und das Umweltministerium in Potsdam wollten sich auf Anfrage des »nd« am Dienstag unter Verweis auf das laufende Verfahren in der Sache nicht äußern.

Tesla benötigt die umstrittenen Waldflächen nach eigenen Angaben für Rohrleitungstrassen sowie die Schaffung von Abstellflächen. Das Unternehmen baut an seiner Fabrik derzeit auf eigenes Risiko auf der Grundlage von Einzelgenehmigungen für Teilprojekte auf dem 300 Hektar großen Werksgelände. Die Genehmigung für die aktuelle Rodung hatte das Landesumweltamt vor zehn Tagen erteilt. Auch vorfristige Arbeiten an der künftigen Lackiererei wurden seither genehmigt. Zwei weitere Anträge von Tesla für weitere Teilprojekte liegen nach Angaben des Umweltministers vor.

Vor einer Woche hatte Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel (Grüne) im Umweltausschuss des Landtages eingeräumt, dass Tesla auf dem Areal sukzessive dann Rodungen vornehmen dürfe, wenn Flächen für unmittelbar bevorstehende bauliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden sollen. Das entspreche dem rechtlich vorgesehenen Verfahren. Es gebe für das Tesla-Projekt weiterhin eine positive Genehmigungsprognose von allen beteiligten Behörden.

Letzterem widersprechen Nabu und Grüne Liga, da die Planungen für die Fabrik noch keinen Endstand erreicht hätten. »Dennoch werden in fast schon blindem Aktionismus Zulassungen erteilt und von Tesla ohne endgültige Genehmigung bereits 30 Prozent der Baukosten einer Gigafabrik verbaut, wodurch eine ergebnisoffene Bewertung des Antrages immer schwieriger erscheint«, heißt es in ihrer Erklärung.

»Auch Tesla kann und darf nicht über dem Gesetz stehen«, erklärte Heinz-Herwig Mascher, Landeschef der Grünen Liga. Der Tesla-Antrag müsse wie jeder andere Antrag auch sorgfältig geprüft werden. Das gebiete laut Nabu-Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder auch der bestmögliche Schutz streng geschützter Tierarten. »Wo doch alle Experten wissen, dass selbst nach zwei Jahren intensivem Fang kaum auszuschließen ist, dass bei einer solchen Baumaßnahme Zauneidechsen und Schlingnattern getötet werden, wird hier behauptet, man könne sich bereits nach zwei Monaten sicher sein, alle Tiere abgefangen zu haben.«

»Wir begrüßen diesen Schritt der beiden Umweltverbände«, so Christian Rechholz, Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). »Bei diesem Verfahren wird sehr deutlich, dass es unabhängige kritische Naturschutzverbände braucht, die sich konsequent für den Naturschutz engagieren, auch wenn es mal wehtut.«

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