Rodung für Tesla zum Teil gestoppt

Gericht und fehlendes Geld für Rückbau bremsen Autofabrik

  • Oliver von Riegen
  • Lesedauer: 2 Min.

Der US-Konzern Tesla ist beim Bau seiner Elektroautofabrik in Grünheide bei Berlin bei der Waldrodung teilweise ausgebremst worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Freitag, dass Tesla bestimmte Randbereiche von Flächen nicht roden dürfe, auf denen das Land Brandenburg die Abholzung vorzeitig genehmigt habe. Der Naturschutzbund und die Grüne Liga hatten geklagt. Die Rodung ist auch gestoppt, weil Tesla eine vom Land geforderte Sicherheitsleistung für mögliche Rückbaukosten in Höhe von 100 Millionen Euro nicht bis zum 17. Dezember erbracht hatte. Eine neue Frist dafür ist mit dem 4. Januar gesetzt. Denn die Baugenehmigung für die Fabrik liegt noch nicht vor. Sollte sie am Ende versagt werden, müsste Tesla die errichteten Gebäude auf eigene Kosten abreißen lassen.

Ob sich der Bau jetzt verzögert, ist unklar. Ferdinand Dudenhöffer geht davon aus, dass das Projekt »im groben Zeitplan« bleibt. »Elon Musk ist auf der einen Seite dafür bekannt, dass sich Dinge und Ankündigungen auch verzögern können. Aber letztendlich hat er immer geliefert«, sagte der Direktor des CAR-Center Automotive Research in Duisburg. »Und er wird in Berlin auch liefern.« Tesla will die Fabrik in Grünheide in Brandenburg im Sommer 2021 in Betrieb nehmen.

Der Naturschutzbund dringt darauf, dass Tesla die weitere Rodung aufgibt. »Tesla müsste intensiv darüber nachdenken, ob sie nicht darauf verzichten können, die Flächen zu roden«, sagte Landesgeschäftsführerin Christiane Schröder am Sonnabend. Sie fragte: »Muss da wirklich alles plattgemacht werden?« Der Landesgeschäftsführer der Grünen Liga, Michael Ganschow, forderte von Tesla, beim Artenschutz nachzubessern.

Das Oberverwaltungsgericht entschied, wegen des Schutzes von dort überwinternden Zauneidechsen sei das Fällen in Randbereichen der geplanten Flächen vor allem parallel zu Gleisanlagen untersagt. Tesla habe die Reptilien zwar einsammeln und umsetzen lassen, aber zu einer Zeit, als zumindest erwachsene Männchen schon im Winterquartier gewesen seien. Das Gericht sieht die Gefahr, dass das Tötungsverbot für die geschützten Arten Zauneidechse und Schlingnatter wegen der Rodung verletzt wird. Das Baumfällen sei zudem vorläufig gestoppt in einem Streifen längs der Autobahn 10, weil nicht ersichtlich sei, warum diese Fläche nötig sei. Auf den übrigen Flächen darf Tesla aber Bäume fällen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte in der Vorinstanz die Rodung von knapp 83 Hektar Wald genehmigt. dpa

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