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Regelsätze nur geringfügig höher
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt ab 1. Januar 2021 monatlich geringfügig mehr Geld. Im Detail sieht das so aus:- Alleinstehende/Allein-stehende 446 Euro (+14)- Paare/Bedarfsgemein-schaften 401 Euro (+12)- 18- bis 24-Jährige im Elternhaus 357 Euro (+ 12)- Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 373 Euro (+45)- Kinder von 6 bis 13 Jahre 309 Euro (+1)- Kinder von 0 bis 5 Jahre 283 Eu...
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