Benachteiligt wird nicht nach Pass

Ulrike Wagener über die geplante Migrationsquote in Berlin

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 2 Min.

Affirmative Action ist in Deutschland immer noch ein Fremdwort. Dabei haben die Kämpfe um die Gleichberechtigung von Frauen gezeigt, dass sich jahrhundertelange Diskriminierung nicht von selbst in Luft auflöst – auch nicht mit einer rechtlichen Gleichstellung. Dass die Berliner Regierung nun eine Quote für Migrant*innen im öffentlichen Dienst einführen will, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Viertel der Menschen in Deutschland hat einen Migrationsgeschichte, in Berlin sind es sogar 35 Prozent. In den Behörden sind es jedoch nur sechs Prozent der Beschäftigten, in Berlin zwölf Prozent.

Nach dem Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Integration soll sich künftig der Anteil von Migrant*innen an der Bevölkerung in Landesverwaltung, und -unternehmen, Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichten widerspiegeln: Bis eine Quote von 35 Prozent erreicht ist, sollen künftig Personen mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden.

Problematisch ist allerdings, wie dieses Merkmal definiert ist: Die Klausel soll greifen, wenn Bewerber*innen oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. Bliebe es dabei, könnte das zu der absurden Situation führen, dass weiße Personen, deren Eltern etwa in England geboren wurden, bevorzugt eingestellt werden. Schwarze, muslimische, jüdische Personen, Sinti*ze und Rom*nja und PoC deren Familien seit Generationen den deutschen Pass haben – und trotzdem strukturell diskriminiert werden –, aber nicht.

Es ist notwendig, eine Art Migrationsquote einzuführen, um strukturelle Diskriminierung abzubauen. Doch sollte sich diese nicht an der (ehemals) nicht-deutschen Staatsbürgerschaft festmachen, sondern daran, ob eine Person rassistisch diskriminiert wird.

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