- Berlin
- Migrant*innenquote
So divers wie die Stadt selbst
Streit um Migrant*innenenquote von 35 Prozent für den Öffentlichen Dienst in Berlin
»Der öffentliche Dienst soll die Vielfalt in der Gesellschaft abbilden«, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Linke und Grünen. Dazu will die Koalition »den Anteil von im öffentlichen Dienst und in den landeseigenen Unternehmen Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte erhöhen«. Das ist auch bitter nötig, denn zurzeit ist Berlin von einer interkulturellen Verwaltung weit entfernt: Auf rund zwölf Prozent wird der Anteil von Migrant*innen hier geschätzt. Da die Einwanderungsgeschichte von Mitarbeiter*innen nicht erhoben wird, sind das allerdings nur Schätzungen. Dabei hat rund jede*r dritte Berliner*in einen Migrationshintergrund.
Dass sich das auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln muss, darüber sind sich alle einig. Doch über den Weg dahin ist nun ein heftiger Streit entbrannt. Geht es nach der Senatsverwaltung für Integration, soll das Mehr an Diversität mit einer bundesweit einzigartigen Migrant*innenquote erreicht werden. Laut einem Gesetzentwurf von Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) soll diese Quote bei 35 Prozent liegen - was dem Bevölkerungsanteil von Migrant*innen in Berlin entspricht. Sie soll flexibel erhöht oder abgesenkt werden können und für die Verwaltung sowie alle Landesunternehmen wie BSR und BVG, aber auch für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und Gerichte gelten. Menschen, die selbst oder von denen mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, sollen demnach bei Einstellungen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden.
Gegen diese Regelung, die Teil einer Neufassung des Partizipations- und Integrationsgesetzes ist, regt sich zunehmend Widerstand. »Quoten würden die Gesellschaft nur spalten und zu Unfrieden führen«, meint der Berliner CDU-Vorsitzende Kai Wegner. Eine »Bevorzugung aufgrund ethnografischer Merkmale« würde zudem »schwerwiegende rechtliche Probleme heraufbeschwören«, so Wegner und spricht von einem »verfassungswidrigem Gesetz mit Ansage«. Auch FDP und AfD sind gegen eine solche Quote.
Doch nicht nur die Opposition, auch der Koalitionspartner SPD stellt sich quer. Eine 35-Prozent-Quote für Migrant*innen im Öffentlichen Dienst und eine Bevorzugung bei der Einstellung habe die SPD-Fraktion nie beschlossen, äußerte sich ihr innenpolitischer Sprecher auf Twitter. Bei den Sozialdemokrat*innen zeigt man sich verärgert über den Vorstoß Breitenbachs, schließlich habe man sich bereits darauf geeinigt, keine Quote, sondern lediglich eine Zielvorgabe festzulegen. Die Berliner SPD steht vor dem Problem, dass ihre neue Parteivorsitzende, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Quoten für Migrant*innen im öffentlichen Dienst auf Bundesebene unlängst abgelehnt hatte. Wichtiger seien Vorbilder und Beauftragte, meint sie. Das steht aber im Widerspruch zu den Zielen im Koalitionsvertrag. »Wir stehen zu den Vereinbarungen der Koalition, die Vielfalt im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Der Entwurf der Gesetzesnovelle in seiner jetzigen Fassung ist dafür aber unzureichend«, so der Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu »nd«.
Breitenbach reagiert verschnupft auf die Blockade-Haltung der SPD. »Im Koalitionsvertrag ist die Reformierung dieses Gesetzes ein klarer Auftrag, und den erfüllen wir. Es gibt dazu auch einen Parteitagsbeschluss der SPD, in dem genau diese Inhalte stehen. Doch wie so oft, gibt es bei der SPD dazu unterschiedliche Positionen«, so die Integrationssenatorin zu »nd«. Menschen mit Migrationsgeschichte werde der Zugang zu Stellen in der öffentlichen Verwaltung immer noch verweigert. »Seit zehn Jahren reden wir darüber, aber es hat sich nicht viel verändert. Deshalb brauchen wir jetzt verbindliche und messbare Regelungen«, so Breitenbach. Sie will mit den Koalitionspartnern nun »sehr schnell und sehr konkret« über geeignete Maßnahmen diskutieren, damit das Gesetz noch vor den Wahlen im September vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden kann.
Rückendeckung kommt dabei von den Grünen: »In der Verwaltung der Stadt muss sich auch die Stadtgesellschaft abbilden«, so Spitzenkandidatin Bettina Jarasch zu »nd«. Der Ansatz des Entwurfs, wie eine angemessene Berücksichtigung bei Bewerbungsgesprächen aussehen kann, sei »richtig und wohldosiert«. In Richtung SPD schießt Jarasch, die Bürgermeisterin werden will: »Wer schon weiche Zielvorgaben wie in diesem Entwurf ablehnt, dessen Gesellschaftsbild ist modernisierungsbedürftig und nicht auf der Höhe der Zeit.« Auch aus der Grünen-geführten Senatsverwaltung für Justiz- und Antidiskriminierung kommt Zustimmung für Breitenbachs Pläne. Die Bedenken der CDU teilt man hier nicht. »Wir haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf«, so ein Sprecher zu »nd«.
Bedenken kommen auch von anderer Seite, nämlich von den Migrant*innen-Vertretungen. So steht der Migrationsrat, ein Dachverband von über 70 Berliner Organisationen, zwar grundsätzlich hinter der Quote von 35 Prozent, kritisiert allerdings die zugrunde liegende Definition, dass man selbst oder ein Elternteil aus dem Ausland stammen muss. »Weiße Menschen, die aus Belgien oder Österreich stammen, fallen darunter, während Menschen, die Rassismus erfahren, aber schon in der dritten Generation hier sind, rausfallen«, kritisiert Ed Greve vom Migrationsrat. »Das Problem ist Rassismus. Rassismus-Erfahrung lässt sich aber nicht ausschließlich am Pass ablesen.«
Ähnlich äußert sich Safter Cinar vom Türkischen Bund Berlin-Brandenburg (TBB). Eine Generation sei viel zu wenig, schließlich höre die Diskriminierung danach nicht einfach auf. »Diskriminierung nach dem Namen ist auch in der fünften Generation möglich, auch dann macht es noch einen Unterschied, ob jemand Ahmed oder Karl-Heinz heißt.« Grundsätzlich begrüßt Cinar jedoch die Einführung einer Quote. »Ohne eine verbindliche Vorgabe kommt man da nicht weiter, das sieht man bei der Frauenquote«, so Cinar.
Wie viele migrantische Menschen in den landeseigenen Betrieben wie der BVG oder den Berliner Wasserbetrieben arbeiten, wird bislang nicht erfasst. »Wir sind ein ziemlich bunter Haufen, wenn Sie in den Bus einsteigen sehen Sie das auch«, sagt BVG-Sprecherin Petra Nelken. Für sie ist vor allem die Frage der Umsetzung wichtig. »Man kann ja nicht einfach fragen, wo die Leute herkommen, das darf ein Arbeitgeber auch gar nicht.« Laut Berlins Integrationsbeauftragter Katarina Niewiedzial soll dies künftig bei Online-Bewerbungen eine freiwillige Angabe sein.
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