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Beobachtung der AfD gerechtfertigt
Von Linke bis CDU besteht kein Zweifel am Charakter der Partei
Brandenburgs AfD zieht gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor das Landesverfassungsgericht und vor das Verwaltungsgericht. Darüber informierte die Partei am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit ihrem Prozessbevollmächtigten Michael Elicker. Ziel sei eine einstweilige Anordnung, die Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Berichterstattung über die Beobachtung vorerst untersagt, sowie eine Klärung der Frage, ob die AfD Brandenburg überhaupt beobachtet werden dürfe. »In beiden Verfahren rechnen wir mit einem für uns positiven Ausgang«, hieß es.
Dass der Landesverband als Verdachtsfall rechtsextremistischer Bestrebungen beobachtet wird, wurde bereits im Juni vergangenen Jahres verkündet. Erst einmal habe die AfD Akteneinsicht genommen, deshalb habe es so lange gedauert, bis die beiden Klagen nun fertig geworden sind, erläuterte die Vizelandesvorsitzende Birgit Bessin.
Die anderen Parteien im Landtag befürworten die Beobachtung der AfD. Die Begründung dafür, die AfD in den Blick zu nehmen, hält Linksfraktionschef Sebastian Walter für richtig. »Die AfD-Äußerungen gehen weit über die der NPD hinaus, und die NPD wird auch beobachtet«, sagte Walter am Dienstag. Er sehe das Auftreten der brandenburgischen AfD als demokratiegefährdend an. Eine Befassung des Verfassungsschutzes damit sei in Ordnung, eine Lösung des Problems könne man davon aber nicht erwarten, schränkte der Linksfraktionschef ein.
»Es steht der AfD frei, im Rechtsstaat gegen alles Mögliche zu klagen, wir sehen dem sehr gelassen entgegen«, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann. »Ziemlich lächerlich« nannte SPD-Fraktionschef Erik Stohn das Ansinnen der AfD, sich juristisch zur Wehr zu setzen. »Sie hatten Gelegenheit, ihre Kontakte zu Rechtsextremisten zu kappen.« Stattdessen erlebe Brandenburg eine Radikalisierung der AfD. Stohn verwies auf Äußerungen bei Demonstrationen und darauf, »dass Rechtsextremisten im Parlament ein und aus gehen«. Inzwischen »möchte ich wissen, ob die AfD nicht auch Kontakte zu Rechtsterroristen hält«, sagte Stohn.
Nach Darstellung von Péter Vida von den Freien Wählern ist die Beobachtung behördlich entschieden. »Es steht uns nicht zu, darüber politisch zu befinden«, meinte er. Nach allem, was man vom Auftreten der AfD erfahre, erscheine die Einschätzung aber richtig. »Zusammen mit dem thüringischen Landesverband gehört der brandenburgische zu den extremsten.«
Zwar machten sich viele Entscheidungsgrundlagen an der Person des ehemaligen AfD-Landes- und Fraktionschefs Andreas Kalbitz fest, bei dem »viele Stränge zusammenliefen«, sagte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke. Doch stelle die neue AfD-Führung eher noch eine Verschärfung dar. »Meine Prognose ist, dass sie diese Klage nicht gewinnen werden.«
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