Viel Wind um den Wald

Freie Wähler wollen den Bau von Windrädern im Forst verbieten, die Linke ist gegen ein generelles Verbot

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Fortschritte Brandenburgs bei der Energiewende kommen nicht billig. Nach Aussage der Freien Wähler zahlen die Einwohner des Bundeslandes inzwischen die höchsten Energiepreise in ganz Europa. Unter anderem auch deshalb fordert deren Landtagsfraktion jetzt, die Errichtung von neuen Windkraftanlagen in Wäldern zu verbieten. Einen Gesetzentwurf, der eine entsprechende Änderung des brandenburgischen Waldgesetzes beinhaltet, bringt die Fraktion in die Landtagssitzung der kommenden Woche ein. Kern der angestrebten Novelle ist die Einfügung eines Abschnitts 2a im Artikel 1 des Waldgesetzes: »Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.«

Fraktionschef Péter Vida erinnert, dass der Thüringer Landtag im Dezember 2020 einstimmig für eine Regelung in exakt diesem Sinne votiert habe. Die Abgeordnete Christine Wernicke verweist auf die besondere Funktion des Waldes als Rohstofflieferant, für den Wasserhaushalt, als Klimaregler und als Reservoir und Rückzugsgebiet für Fauna und Flora. Der Wald leiste einen entscheidenden Beitrag zur Reinhaltung der Luft und diene als Erholungsgebiet für den Menschen. Trockene Sommer, Stürme und Schädlingsbefall haben dem Forst schwer zugesetzt, wie der Waldzustandsbericht belege, so Wernicke. Einer weiteren Beeinträchtigung dürfe nicht Tür und Tor geöffnet werden. Denn sowohl der Bau als auch das Betreiben von Windrädern »führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des brandenburgischen Waldes«.

Moderne Windkraftanlagen tragen der Politikerin zufolge nicht nur zu einer Verringerung der Waldfläche bei. Sie stellen auch eine Gefahr für Vögel und andere Tierarten dar. Durch Eis, das sich von den Rotorblättern löst und herumgeschleudert wird, könnten junge Bäume beschädigt werden. Nicht allein am geplanten Standort des Windrads müssen Bäume gerodet werden, sondern auch dort, wo die Zufahrt entlangführen soll und wo die Kabeltrassen hinkommen. Aber, so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs: »Nur geschlossene Baumflächen können allumfassend schützen.« Dokumentiert und vorhersehbar seien die Abwanderung sensibler Vogelarten, der tödlich verlaufende Zusammenstoß von Vögeln mit Rotorblättern, das Fledermaussterben, die Bedrohung von Horsten der Greifvögel.

Die Regierungsfraktion der Grünen lehnen das Ansinnen keineswegs in Bausch und Bogen ab. Davon, dass Brandenburg »sehr windkraftlastig« sei, spricht Fraktionschef Benjamin Raschke. Und dass es »Licht und Schatten« gäbe, was die Energiewende betreffe. Die Situation werde in der rot-schwarz-grünen Koalition diskutiert. Herauszunehmen sei dabei jedoch der »teilweise vorhandene Populismus, mit dem die Freien Wähler auf Stimmenfang gehen«.

Die oppositionelle Linksfraktion ist gegen ein generelles Verbot von Windrädern in Wäldern. »Um die Klimaziele zu erreichen und damit letztlich auch den Wald zu schützen, ist auch ein weiterer Ausbau der Windenergie erforderlich«, meint der Abgeordnete Thomas Domres. Es komme auf die Standortwahl an. Es müssen Abstände zu Siedlungen ebenso berücksichtigt werden wie Naturschutzbelange oder die Flugsicherung, erläutert er. »Wenn Wälder grundsätzlich ausgenommen werden, müssten andere Kriterien herabgesetzt werden, um dieselben Ausbauziele zu erreichen.« Windkraftanlagen gehören nach Überzeugung von Domres allerdings nicht in wertvolle Wälder, die eine besonders hohe Bedeutung für die Erholung oder den Naturschutz haben. Man habe in Brandenburg aber auch Wälder, »in denen die Errichtung von Windkraftanlagen aus Umweltsicht vertretbar ist«.

Der Abgeordnete Philip Zeschmann (Freie Wähler) macht indes auf einen Aspekt aufmerksam, der - wenn überhaupt - nur ungenügend geregelt sei. Damit die Kosten für den Rückbau solcher Anlagen nicht irgendwann dem Steuerzahler aufgebürdet werden, nachdem jahrzehntelang Gewinne abgeschöpft worden sind, müsste das Land frühzeitig darauf achten, dass Sicherheiten für die irgendwann abgeschriebenen Anlagen geleistet werden. Und diese Sicherheiten dürften nicht zu gering bemessen sein. »Der Rückbau wird ein interessantes Thema sein«, prophezeit Zeschmann. Es gelte, »Müllberge von Altanlagen« zu vermeiden. Was das betreffe, sei derzeit leider »noch gar nichts« geschehen.

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