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Unklare Schönheitsreparaturklausel
pflichtwidriges Verhalten des Vermieters
Es war alles unklar: Die Pflicht des Mieters zum »Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen« wie zur Pflicht des Streichens der Fenster auch von außen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147775.unklare-schoenheitsreparaturklausel.html
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