Hohe Erwartungen an Prozess um Folter in Syrien
An diesem Mittwoch soll in Koblenz das Urteil gegen einen der Angeklagten gesprochen werden
Menschenrechtsorganisationen erwarten Signalwirkung von dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz, in dem an diesem Mittwoch das erste Urteil gesprochen werden soll. Das seit April 2020 laufende Verfahren ist das weltweit erste gegen syrische Ex-Geheimdienstmitarbeiter. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mitangeklagten Eyad A. Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Der Strafsenat entschied am vergangenen Mittwoch, das Verfahren gegen ihn von jenem gegen den Hauptangeklagten Anwar R. abzutrennen. Sein Prozess wird mindestens bis zum Oktober weiterlaufen.
Laut Anklage sollen A. und R. Mitarbeiter von Unterabteilungen des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes gewesen sein, die für das Gouvernement Damaskus zuständig waren. R. hatte demnach eine leitende Position inne, Eyad A. war Hauptfeldwebel unter Hafiz el-Maklouf, einem besonders brutalen Kommandierenden. Der Abteilung 251, für die Anwar R. arbeitete, war das Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus angegliedert. Dort sollen 2011 Tausende Gefangene brutal verhört und misshandelt worden sein, viele starben an den Folgen. R. soll die Wächter und Vernehmer, die Folterknechte, zum Dienst eingeteilt und überwacht haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm 58 Morde und die Verantwortung für Folter in 4000 Fällen vor. Als Leiter der Abteilung »Ermittlungen« sei er Mittäter, auch wenn er nicht selbst gefoltert habe.
Eyad A. ist der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Er habe den Befehl erhalten, 30 gefangene Demonstranten ins Gefängnis zum Verhör zu bringen. Die Gefangenen seien schon auf der Fahrt ins Gefängnis misshandelt und im Gefängnis brutal gefoltert worden. Dass dies in der Haftanstalt stattfinden würde, habe A. vorher gewusst, so die Anklagebehörde.
Die Ankläger forderten vergangene Woche für Eyad A. fünfeinhalb Jahre Haft. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Aufgrund eines »entschuldigenden Notstandes« habe ihr Mandant die Menschen ins Gefängnis gebracht, weil ihm sonst Gefahr gedroht habe. Außerdem habe er den Befehl, Menschen zu erschießen, nicht ausgeführt.
Die Angeklagten waren 2012, auf dem Höhepunkt der Repression gegen die Opposition in Syrien, desertiert, Anwar R. zunächst nach Jordanien. In dieser Zeit nahm er als Mitglied einer Delegation der syrischen Opposition an Friedensverhandlungen in Genf teil, in welcher Rolle, ist unklar. Durch Vermittlung des prominenten syrischen Exilpolitikers Riad Seif kam R. 2014 über ein Programm für besonders schutzbedürftige syrische Flüchtlinge mit Hilfe der Bundesregierung direkt nach Berlin und erhielt samt Familie Asyl. Ein Teil der Opposition versprach sich damals offenbar von höherrangigen Deserteuren Informationen über das Regime. 2019 bat R. die Polizei um Hilfe, weil er sich vom syrischen Geheimdienst verfolgt fühlte. Vor Gericht bestritt er, dass es unter seiner Leitung in Al-Khatib Folter gegeben habe. Eyad A. kam erst 2018 nach Deutschland. Seine Aussagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führten dazu, dass das BKA Ermittlungen gegen ihn aufnahm.
Wichtige Beweismittel waren neben den Aussagen von Folteropfern die sogenannten »Caesar-Fotos« von Tausenden Leichen ermordeter Zivilisten, die ein Militärfotograf zu offiziellen Dokumentationszwecken 2012 und 2013 gemacht hatte, sowie geheime Regierungsdokumente, die von Oppositionellen gesammelt und von der Commission for International Justice and Accountability, einer Non-Profit-Organisation, seit 2011 aus Syrien herausgeschleust werden.
Weltweit wird dieser Prozess erwartungsvoll verfolgt. Syrische Exilanten, Folterüberlebende, Organisationen wie das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das am Zustandekommen der Anklage mitgewirkt hatte und Nebenklägerin ist, sowie Amnesty International und Human Rights Watch erhoffen sich eine Signalwirkung für weitere Verfahren.
Eigentlich wäre der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig. Aber Syrien hat sich nicht dem IStGH unterstellt, und Russland und China verhinderten mit ihrem Veto, dass der UN-Sicherheitsrat einem Prozess in Den Haag den Weg bahnen konnte. Daher gibt es nur die Möglichkeit, das sogenannte Weltrechtsprinzip in einem Land anzuwenden. Nach diesem Prinzip können Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall strafrechtlich verfolgt werden, egal wer sie wo begangen hat.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.