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Wenn Notare Fehler machen

Verbraucherschützer schlagen Alarm, weil von Notaren beurkundete Bauträgerverträge Bauherren krass benachteiligen. Bei Bauträgerverträgen errichtet eine Firma zu einem Festpreis eine schlüsselfertige Immobilie. So berichtet die Verbraucherzentrale Bremen, bislang wurde ihr kein Bauvertrag vorgelegt, der nicht zu beanstanden war. »In sämtlichen Fällen sollten Verbraucher Verträge abschließen, die benachteiligende und unzulässige Klauseln enthielten.«

Häufig müsse der Immobilienkäufer die Schlussrate vor Fälligkeit auf ein Notaranderkonto einzahlen oder gegen Vorlage einer Bankbürgschaft vorfällig direkt an den Bauträger zahlen. So verliert der Bauherr das Druckmittel, damit der Bauträger Mängel beseitigt. In anderen Klauseln heißt es, der Käufer werde erst ins Grundbuch eingetragen, wenn die letzte Rate gezahlt sei. Unwirksam, urteilte der Bun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/114907.wenn-notare-fehler-machen.html

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