SPD-geführte Ministerien legen Pläne für zwölf Euro Mindestlohn vor

Eckpunktepapier skizziert Weg zu einer höheren und besser durchsetzbaren Lohnuntergrenze

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Berlin. Eine halbes Jahr vor der Bundestagswahl haben das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium am Montag ein Eckpunktepapier vorgelegt, das den Weg zu einem höheren und besser durchsetzbaren Mindestlohn skizziert. Ziel der von der SPD geführten Ministerien ist es, dass der Mindestlohn im nächsten Jahr auf zwölf Euro pro Stunde steigt. Derzeit liegt er bei 9,50 Euro.

Das Verfahren, wonach der Mindestlohn von einer Kommission festgelegt wird, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten sind, soll erhalten bleiben. Die Kriterien zur Festlegung der gesetzlichen Lohnuntergrenze wollen die beiden Ministerien den Eckpunkten zufolge jedoch ändern. Wenn den Plänen zufolge künftig der Medianlohn statt des Durchschnittslohns für die Berechnungen herangezogen wird, würde der Mindestlohn stärker an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt und damit höher ausfallen. Im Gegensatz zum arithmetischen Mittel der Löhne teilt der Medianlohn die Verteilung genau in der Mitte: Die eine Hälfte der Beschäftigten erhält geringere, die andere Hälfte höhere Löhne.

Auch planen die Ministerien, dass Zulagen und Zuschläge grundsätzlich nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden sollen. Ausnahmen vom Mindestlohn für ehemals Langzeitarbeitslose und Minderjährige ohne Berufsausbildung sollen gestrichen werden. Neben anderen neuen Detailregelungen ist auch eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Mindestlohnkontrollen und in gerichtlichen Auseinandersetzungen vorgesehen. Aus den Ministerien hieß es, jeder vierte Beschäftige arbeite in Deutschland derzeit für weniger als zwölf Euro pro Stunde und würde von einem höheren Mindestlohn profitieren.

Den derzeitigen Empfehlungen der Mindestlohnkommission zufolge soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Juli des laufenden Jahres auf 9,60 Euro steigen, im Jahr 2022 auf 10,45 Euro. Der Mindestlohn wurde auf Drängen vor allem von Gewerkschaften und der SPD zum 1. Januar 2015 in Deutschland eingeführt. Er betrug damals 8,50 Euro. Am 26. September wird der Bundestag neu gewählt. epd/nd

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