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Passend zum 1. Mai - Mindestlohn steigt auf 13 Euro

Rot-schwarz-grüne Koalition verkündet neue Lohnuntergrenze als Bedingung für öffentliche Aufträge

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

Vom 1. Mai an soll in Brandenburg ein öffentlicher Auftrag nur noch an solche Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern mindestens 13 Euro Stundenlohn zahlen. Von einem »guten Tag für Brandenburg« sprach SPD-Fraktionschef Erik Stohn, als er diese Absicht der rot-schwarz-grünen Koalition am Dienstag im Potsdamer Landtag bekannt gab.

Brandenburg gehe damit bundesweit sozialpolitisch in Führung. »Sozialer Fortschritt wird in Brandenburg gemacht«, sagte Stohn. Es sei ermittelt worden, dass ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich sei, um später als Rentner nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Der Mindestlohn müsse wenigstens 60 Prozent des Durchschnittslohns betragen. Die Position der Bundesrepublik in dieser Frage sei derzeit keineswegs achtbar. Das wohlhabende Deutschland nehme bei der Höhe des Mindestlohns Platz 14 von 21 ein.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann zeigte sich erfreut darüber, dass in der für die Erhöhung der Lohnuntergrenze notwendigen Novellierung des brandenburgischen Vergabegesetzes auch die Gültigkeitsgrenze verändert werden soll. Das Gesetz gilt demnach künftig bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen mit einem Volumen von mindestens 5000 Euro statt bisher 3000 Euro und bei Bauaufträgen erst bei 10 000 Euro statt 5000 Euro. Andernfalls würde der bürokratische Aufwand den angestrebten Nutzen übersteigen, argumentierte Redmann. Bauaufträge für weniger als 10 000 Euro gebe es praktisch gar nicht mehr. Seine Partei habe sich durchaus auch höhere Grenzziehungen vorstellen können. Man werde das mit Blick auf die Zukunft im Auge behalten.

Für die Grünen zeigte sich Fraktionschef Benjamin Raschke zufrieden, dass nun auch ökologische Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen eine Rolle spielen sollen. Neu angeschaffte Computer müssten dann das Siegel »Blauer Engel« tragen, Möbel entsprechend zertifiziert sein. Laut Raschke wenden die Kommunen 58 Prozent ihrer Mittel für Aufträge auf, das Land 30 Prozent.

Höhere Löhne bedeuten in späteren Jahren eine höhere Rente. Daran müssten auch die Kommunen ein vitales Interesse haben, meinte vor einigen Wochen Linksfraktionschef Sebastian Walter bei einer Anhörung im Landtag. Denn die Kommunen seien es, die mit Altersarmut belastet und von hohen Sozialhilfeleistungen am stärksten betroffen seien. Aus Sicht der Linken dient ein höherer Lohn für öffentliche Aufträge langfristig auch der Stabilisierung der kommunalen Haushalte. Etwa ein Drittel der Beschäftigten würde von einem höheren Vergabelohn profitieren, sagte Walter.

Doch bei der Anhörung hatte Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund bezweifelt, dass die höheren Löhne für staatliche Aufträge tatsächlich zu einer messbar besseren Altersabsicherung führen. »Ich sehe zumindest keine Anzeichen dafür«, sagte Graf. Er erinnerte daran, dass der Staat früher an das Prinzip der Sparsamkeit gebunden gewesen sei und seither immer mehr soziale und ökologische Kriterien für die Auftragsvergabe eingeführt wurden. Mit derartigen Zusatzstandards seien die Vergabestellen überfordert. »Sie sind nicht in der Lage, das tatsächlich zu kontrollieren.«

Dagegen begrüßte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) am Dienstag, dass SPD, CDU und Grüne ihren Koalitionsvertrag jetzt umsetzen und den Vergabemindestlohn anheben. »Ich sehe diesen Entschluss auch als ein Zeichen des Respekts vor der großen Arbeitsleistung jetzt in der Pandemie, die viel zu häufig zwar beklatscht, aber zum Niedriglohn stattfindet«, erklärte DGB-Landesbezirkschef Christian Hoßbach. »Es ist richtig, dass die Politik die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent nutzt, um die dringend erforderliche Stärkung von Einkommen voranzubringen und damit Altersarmut vorzubeugen.« Natürlich müsse die Mindestlohnpolitik mit einer klugen Strategie zur Tarifbindung verknüpft werden. Dazu gehöre eine Tariftreueregelung, die gut vorbereitet im nächsten Jahr beschlossen werden sollte, so Hoßbach.

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