Kein Deal mit den Hohenzollern

Anhörung der Volksinitiative gegen Rückgabe und Entschädigung im Kulturausschuss des Landtags

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 4 Min.

»Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Wir halten die Rückgabe von vermeintlichem Eigentum und Entschädigungszahlungen grundsätzlich für unberechtigt.« Das sagte Brandenburgs Ex-Finanzminister Christian Görke (Linke) am Mittwoch im Kulturausschuss des Landtags. Auf der Tagesordnung stand eine Anhörung zur Volksinitiative »Keine Geschenke den Hohenzollern«. 20 537 gültige Unterschriften hatte Görkes Partei innerhalb von anderthalb Jahren für ihr Anliegen gesammelt.

Es geht darum, ob Georg Friedrich Prinz von Preußen für nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone enteignetes Eigentum 1,2 Millionen Euro Entschädigung erhält sowie darum, ob sich der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg mit den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers gütlich darüber einigen, wem zahlreiche Gemälde und andere Kunstschätze gehören oder ob dies durch die Justiz entschieden werden muss.

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»Der ehemalige Immobilien- und Sachwertebesitz der Hohenzollern war - abgesehen von persönlichen Gebrauchsgegenständen - eigentlich Staatseigentum, das aus Steuern finanziert wurde«, argumentierte Görke. Aus dieser Logik heraus widerspricht die Linke der Rückgabe. Sie tut es mit einer gewissen Vorsicht, wie Landesparteichefin Anja Mayer bei der Anhörung erklärte. Sie sei persönlich mehrfach juristisch von den Hohenzollern angegriffen worden und könne deshalb ihr Statement jetzt nicht so abgeben, wie sie sich das gewünscht hätte.

Das verlangte Wohnrecht auf Schloss Cecilienhof - auch wenn der Hohenzollern-Prinz mittlerweile davon Abstand genommen habe - sei eine »Provokation« gewesen und bedürfe einer abschließenden Absage, sagte Linksfraktionschef Sebastian Walter. »Wenn es künftig mit dem Haus Hohenzollern Verhandlungen geben sollte, was wir ablehnen, dann muss sichergestellt sein, dass das Wohnrecht nicht plötzlich doch wieder aufgegriffen wird.«

In diese Richtung zielt auch ein gemeinsamer Antrag der rot-rot-grünen Koalition im benachbarten Land Berlin, der am 25. März im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. Demnach soll der Senat die Nicht-Verhandelbarkeit jeglicher Forderungen erklären, »die auf Wohn- und Nutzungsrechte in ehemaligen Immobilien der früheren Herrscherdynastie oder eine institutionelle Mitsprache der Familie von Preußen in öffentlichen Kultureinrichtungen in ihrer Funktion als Leihgeberin abzielen«. Überdies fordert der Antrag Wissenschafts-, Presse- und Meinungsfreiheit auch im Kontext der Debatte über die historische Verstrickung der Familie in den Aufstieg des Nationalsozialismus. Das Haus Hohenzollern betonte übrigens, es habe nicht mitentscheiden wollen, wie seine Geschichte in Museen dargestellt wird.

Derweil lenkte Georg Friedrich Prinz von Preußen in einer Hinsicht ein. Er wollte den Streit mit dem Historiker Winfried Süß über das vermeintlich verlangte Mitspracherecht beenden und zog auch eine Klage gegen Die Linke wegen des angeblich geforderten Wohnrechts zurück. Dies und anderes geschah offensichtlich in der Absicht, den Weg für Verhandlungen frei zu machen. Schließlich hatte Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) als Vorbedingung genannt, alle Klagen zurückzunehmen, insbesondere die Klagen gegen Wissenschaftler.

Sind Verhandlungen nun wieder denkbar? Das Kulturministerium wies als Antwort auf diese Frage darauf hin, dass Schüle noch zwei weitere Bedingungen gestellt habe: keine Hinterzimmergespräche mehr zu führen und als Grundlage für die Verhandlungen das letzte Angebot der öffentlichen Hand zu nehmen.

Nach der Anhörung am Mittwoch soll der Kulturausschuss am 21. April eine Stellungnahme zur Volksinitiative »Keine Geschenke den Hohenzollern« erarbeiten. Lehnt der Landtag das Anliegen ab, könnte Die Linke ein Volksbegehren starten, für das 80 000 Unterschriften benötigt werden.

Am Mittwochnachmittag begründete Brandenburgs Linke in einer Anhörung im Kulturausschuss des Landtags ihre Volksinitiative »Keine Geschenke den Hohenzollern«. Am frühen Abend reagierte Georg Friedrich Prinz von Preußen. »Ich hoffe, dass sich mit der heutigen Anhörung im Landtag die Debatte versachlicht«, erklärte er. »Es gibt neben der juristischen Auseinandersetzung auch eine historische Aufarbeitung, die ich gerne unterstütze. Wenn das gefordert ist, bin ich bereit, den juristischen Weg zu gehen, sehe aber weiterhin in einer gemeinsamen Lösung einen Vorteil für alle Beteiligten.«

In der Anhörung hatte die Abgeordnete Katja Poschmann (SPD) nachgefragt, welche Vorteile eine ausschließlich juristische Klärung der Streitfragen gegenüber einem Vergleich denn hätte. Der Abgeordnete Michael Schierack (CDU) wollte wissen, was man denn tun würde, wenn die Hohenzollern ihre Leihgaben aus den staatlichen Schlössern und Museen in Berlin und Brandenburg abziehen würden. Wie mehrfach im »nd« berichtet geht es um eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro und um das Eigentum an zahlreichen Gemälden und anderen Kunstschätzen.

Die Linke-Landesvorsitzende Anja Mayer hatte in der Anhörung gesagt: »Statt Verhandlungen braucht es eine gerichtliche Klärung, ob überhaupt Ansprüche gegenüber dem Staat bestehen.« Wenn zum Beispiel einst Kronprinz Wilhelm den Faschisten erheblichen Vorschub geleistet hat, wie Historiker sagen, so hätten seine Nachfahren keinen Anspruch auf die 1,2 Millionen Euro. Das letzt Wort in dieser Frage hätte die Justiz.

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