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  • Michael Müller und Corona

Geh doch mal testen

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verteidigt neue Regelungen für Betriebe

  • Rainer Rutz
  • Lesedauer: 3 Min.

Unternehmen in Berlin sollen verpflichtet werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Testangebote auf eine Covid-19-Infektion zu machen. Auf eine entsprechende »Angebotspflicht« hat sich der Senat am Dienstag verständigt. »Es ist wichtig, dass wir den Bereich der Unternehmen und der Wirtschaft mitdenken«, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) im Anschluss an die Sitzung. Ob die Beschäftigten sich dann auch wirklich testen lassen, bleibe zwar ihnen überlassen. Gleichwohl appellierte Müller: »Nehmen Sie bitte die Angebote an!« Mit dem Pflicht-Vorstoß weicht der rot-rot-grüne Senat von den in der Nacht zuvor verkündeten Beschlüssen von Bund und Ländern ab. Die Bund-Länder-Runde hatte lediglich festgelegt, dass Betriebe ihren Beschäftigten die Testangebote machen sollen - nicht müssen. Ein feiner Unterschied.

Bewegung in der Teststrategie des Senats gibt es nun auch bei den Kitas. Wie insbesondere von den Grünen seit Längerem gefordert, sollen jetzt nach den Schülern auch die Kita-Kinder regelmäßig getestet werden. »Wir gehen jetzt in die Bestellung«, sagte Müller. Zugleich setzt der Senat weiter auf Modellprojekte in Kultur und Sport. Der Regierende machte in dieser Hinsicht auch der Außengastronomie Hoffnung. Es gehe darum »Erfahrungen zu sammeln«. Gehe ein Modellprojekt nach hinten los, müsse »man sich etwas anderes einfallen lassen«. Klar ist jedoch: Über die von Bund und Ländern zu »Ruhetagen« erklärte Zeit von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag wird es auch diese Modellprojekte nicht geben. Müller verband mit den fünf »Ruhetagen« die Hoffnung, die aktuelle »Infektionsdynamik zu durchbrechen«.

In dieser Zeit - das heißt, an den sonst offenen Geschäftstagen Donnerstag und Sonnabend - sollen auch fast alle Geschäfte dicht bleiben. »Muss jeder Pralinenladen aufhaben in dieser Zeit?«, verteidigte der SPD-Politiker die angedachten Geschäftsschließungen. Wobei es, wie so häufig, auch hier Ausnahmen von der Regel geben soll. So sind zumindest am Sonnabend der Lebensmitteleinzelhandel und Läden, die auch sonn- und feiertags öffnen dürfen, von den Schließungen schon wieder ausgenommen. Anders als vorab spekuliert, wird es in Berlin auch keine Ausgangssperren geben. Dies sei definitiv ein zu »massiver Grundrechtseingriff«, erklärte Müller.

Überhaupt nehmen sich die - noch nicht in Verordnungen gegossenen - Beratungsergebnisse des Senats recht moderat aus. Sieht man von den zwei- beziehungsweise eintägigen Geschäftsschließungen und der veränderten Teststrategie ab, ändert sich für die Berlinerinnen und Berliner vorerst nicht allzu viel. So bleibt es bei der Regel, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gelten. Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über dem Wert 100 liegt, gilt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag erneut die Regel: ein Haushalt plus eine Person. Das freilich könnte in Berlin schon Ende dieser Woche greifen. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 102,3.

Anders sieht es in Brandenburg aus. Nach den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oberhavel, Oder-Spree und Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus lag der Wert auch in Teltow-Fläming an drei Tagen hintereinander über 100, wie das Brandenburger Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. In Märkisch-Oderland wurde die Schwelle bisher an zwei Tagen hintereinander übertroffen.

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