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  • „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“

Definitiv eine Definition

Ein internationales Netzwerk renommierter Wissenschaftler*innen hat eine neue Antisemitismusdefinition erarbeitet, die sich Instrumentalisierungen im Nahostkonflikt entziehen will

  • Gerhard Hanloser
  • Lesedauer: 7 Min.

»Notwendig wurde diese Deklaration, weil der Antisemitismusbegriff entstellt worden ist«, erklärt Moshe Zuckermann, Professor für Geschichte und Philosophie an der Universität Tel Aviv. Und ergänzt, dass damit eine Politik betrieben werde, die mit dem Kampf gegen Antisemitismus nichts mehr zu tun habe. Zuckermann ist einer der Unterzeichner der nun vorgestellten »Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus« (JDA), die fünfzehn Leitlinien umfasst. Die Unterzeichner*innen, renommierte Holocaust- und Antisemitismusforscher*innen sowie Vertreter*innen anderer berührter Fächer, reagieren mit ihrer Deklaration auf die »Arbeitsdefinition Antisemitismus« durch die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die 2016 verabschiedet wurde. Diese ermögliche es, kritische Stimmen zu israelischer Politik, als »antisemitisch« zu markieren. Darüber hinaus liefere sie eine Definition, die keine sei, wenn in ihr beispielsweise behauptet wird: »Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann.«

Weltweit über 400 staatliche und zivilgesellschaftliche Körperschaften haben sich die IHRA-Definition bereits zu eigen gemacht. Auch Beschlüsse des Bundestags fußen auf ihr. Zuletzt kündigte die Biden-Administration an, die Arbeitsdefinition zu übernehmen. Anders als in Deutschland gibt es in den USA jedoch eine rege und kontroverse Debatte zwischen jüdischen Personen, Organisationen und Medien. So sprach sich dort beispielsweise ein Netzwerk progressiver jüdischer Organisationen gegen die IHRA-Definition aus, weil sie die Gefahr von falschen Antisemitismusvorwürfen berge.

JDA-Definition
»Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).«

Getragen wird die nun veröffentlichte Alternativdefinition von 150 linken und liberalen Intellektuellen aus der ganzen Welt, u.a. Hanno Loewy, Tony Kushner, Amos Goldberg, Aleida Assman, Micha Brumlik, Ute Frevert, Stefanie Schüler-Springorum, Uffa Jensen, Werner Bergmann, Wolfgang Benz, Susan Neiman, Peter Schäfer, Eva Illouz, Moshe Zimmermann, Michael Rothberg. Die Unterzeichner*innen der Jerusalemer Erklärung konstatieren, dass gerade auch angesichts des tatsächlich wachsenden Antisemitismus in der Welt »ein großer Bedarf an Klarheit über die Grenzen legitimer politischer Äußerungen und Handlungen in Bezug auf Zionismus, Israel und Palästina« bestehe. Einer der Mitverfasser der neuen Deklaration, der Soziologe Peter Ullrich aus Berlin, sah den Kreis vor die Aufgabe gestellt, »präzisere Formulierungen, eine bessere und nachvollziehbarere Darstellung, insbesondere in Hinblick auf möglichen Antisemitismus in Bezug auf Israel anzubieten«.

Neuer McCarthyismus

Tatsächlich hat sich mit der Annahme und Verbreitung der »IHRA-Definition« in immer mehr Bereichen ein Instrumentarium durchgesetzt, das quasi-rechtliche Wirkung entfaltet. In ihrer Unbestimmtheit bietet sie nicht nur eine Handhabe dafür, pro-palästinensischen Aktivist*innen aus dem Umfeld der Initiative »Boycott, Divestment and Sanctions« (BDS) in Deutschland die Konten zu sperren, ihnen Auftrittsverbote zu erteilen, Räume und Gelder zu streichen, sondern wurde weltweit von staatlichen wie zivilgesellschaftlichen Akteur*innen übernommen, um Kritik an Israel als »antisemitisch« abzuwehren. Die »Arbeitsdefinition« erscheint so selbst als Politikum und ist genuiner Bestandteil und zentrales Instrument einer Kampagne gegen anti-israelische Umtriebe, die sie nur notgedrungen wissenschaftlich unterfütterte.

Beispiele dieser Kampagne gibt es zuhauf. Zuletzt rückte eine Gruppe jüdischer Israelis um die Künstlerin Yehudith Yinhar in den Verdacht, »Antisemitismus« nach der »Arbeitsdefinition« zu betreiben, als sie sich an der Kunsthochschule Weißensee in Berlin kritisch mit der nationalen Ideologie des Zionismus und seinen Wirkungen beschäftigen wollte. Bundesbeauftragte für Antisemitismus, Twitter-affine Grünen-Politiker, eifrige antideutsche Aktivist*innen versuchten die Veranstaltung des - in ihren Augen »Haufen BDS-Supporter« - zu verhindern. Das American Jewish Comittee zog nach und erklärte, für die »Delegitimierung Israels« dürften keine Steuergelder verwendet werden. Schließlich meldete sich sogar die israelische Botschaft zu Wort: »Die von der Bundesregierung angenommene Arbeitsdefinition der IHRA für Antisemitismus nennt als Beispiel 'das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung'. Diese Veranstaltungsreihe fällt unter diese Definition und sollte als das erkannt werden, was sie ist: antizionistisch und antisemitisch.« Der Effekt solch massiven Vorgehens ist Einschüchterung kritischer Stimmen und ein verengter Diskurs über Israel. Der Publizist und Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik sprach angesichts solcher Methoden von einem »neuen McCarthyismus«.

Direkt oder indirekt, eindeutig oder verschlüsselt

Die neue Deklaration, an der er mitarbeitete, ist unmissverständlich und stellt sich dem entgegen: »Boykott, Desinvestition und Sanktionen sind gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten. Im Falle Israels sind sie nicht per se antisemitisch.« Damit ist dem im Mai 2019 gefällten Bundestagsbeschluss, welcher BDS und die BDS-Boykottaufrufe gegen Israel per se als antisemitisch einstufte, deutlich widersprochen. Die Jerusalemer Definition für Antisemitismus ist im Gegensatz zu der IHRA-Definition klar: »Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische).« Die Unterzeichner*innen halten fest, dass Antisemitismus direkt oder indirekt, eindeutig oder verschlüsselt, also kodiert sein kann. Sie nennen dafür Beispiele, die besonders angesichts der zum Teil verschwörungsmythisch sich artikulierenden »Coronarebellen«-Proteste eine hohe Aktualität haben. So liege Antisemitismus vor, wenn behauptet wird, »die Rothschilds kontrollieren die Welt« oder über eine angebliche Macht »der Juden« über Banken und die internationale Finanzwelt räsoniert wird. Ergänzend wird auf Verschwörungserzählungen über »die Juden« verwiesen, die hinter der Covid-19-Pandemie stecken würden oder Behauptungen, wonach George Soros Black Lives Matter oder die Antifa unterstützen würde, um eine geheime jüdische Agenda voranzutreiben. Die Unterzeichner*innen stellen auch heraus, dass in ähnlicher Weise die Darstellung Israels als das ultimative Böse oder die grobe Übertreibung seines tatsächlichen Einflusses eine kodierte Ausdrucksweise sein könne, »Jüd*innen zu stigmatisieren«. Sie halten aber auch fest: »In vielen Fällen ist die Identifizierung von kodierter Sprache eine Frage des jeweiligen Kontextes und der Abwägung.«

Fünf Beispiele werden genannt, die als antisemitisch zu werten sind: Die Übertragung klassischer antisemitischer Stereotype, die mit Phantasmen einer jüdischen geheimen Macht, umfassenden Kontrolle und Verschwörung verbunden sind, sowie das Ineinssetzen von Juden und Jüdinnen mit Israel und dessen Staatshandeln. Die Erklärung stellt klar, dass eine »faktenbasierte Kritik an Israel als Staat« nicht per se antisemitisch ist, auch nicht der umstrittene Vergleich mit »Siedlerkolonialismus oder Apartheid«. Die Erklärung liefert somit besonders in Hinblick auf den Antisemitismus-Vorwurf im Kontext des Israel-Palästina-Konflikts notwendige Korrekturen. Sie bedeutet eine Rückkehr zu vernünftiger Kommunikation und zu redlichem Ringen um korrekte und angemessene Begriffe.

Die Wurzeln des Antisemitismus

Die Begriffe der Jerusalemer Erklärung bewegen sich dabei eher im Horizont neuerer Diskurs- und differenzbetonter Kulturtheorien. Das macht bereits der erste Artikel der Leitlinien deutlich, der Antisemitismus im Zusammenhang mit Rassismus extrapoliert: »Es ist rassistisch, zu essentialisieren (eine Charaktereigenschaft als angeboren zu behandeln) oder pauschale negative Verallgemeinerungen über eine bestimmte Bevölkerung zu machen. Was für Rassismus im Allgemeinen gilt, gilt im Besonderen auch für Antisemitismus.« Doch wurzelt Antisemitismus in erster Linie in einem festen Glauben an etwas »Wesenhaftes«? Sicherlich auch. Aber das teilt er mit anderen Vorstellungen, Ideologien und Weltanschauungen. Anscheinend ist es aus der Mode gekommen, Antisemitismus als Herrschaftsmittel oder sozialpsychologischen Effekt bzw. Defekt zu benennen. Im Verständnis der marxistischen Tradition diente Antisemitismus der Ablenkung von Klassenkämpfen, wie Friedrich Engels oder August Bebel bis Franz Neumann festhielten. Als konformistische Revolte gegen die Herrschaft des übermächtigen Kapital, die auf ein Ersatzobjekt verschoben wurde, kommt ihm ebenso eine schein- wie konterrevolutionäre Rolle zu, betonten kritische Theorien des Antisemitismus von Horkheimer/Adorno bis Detlev Claussen. Als dem Kapitalismus entsprungene Ersatzideologie, die zur mörderischen Tat werden kann, ist die Kritik gefordert, gesellschaftliche Verhältnisse von Herrschaft, Unterdrückung, Entfremdung in den Blick zu nehmen. Die neue Definition fällt dahinter zurück und lädt doch zu einem weiteren gesellschaftskritischen Fokus ein, wenn auch sehr vorsichtig und im Geiste der allgemeinen Anti-Diskriminierung.

Die Initiator*innen wollen auch gegen andere Formen von »Bigotterie« und »Diskriminierung« kämpfen. Der Historiker Moshe Zuckermann erklärte im Gespräch mit »nd«, man wende sich ebenso gegen »die Verfolgung von Menschen muslimischen Glaubens im Westen«. Damit ist ein wichtiger politischer Ansatz verbunden, denn zuweilen reichen sich antimuslimischer Rassismus und klassischer Antisemitismus in bedrohlicher Weise die Hand. Und im Sinne der von Mitunterzeichner Michael Rothberg vorgeschlagenen »multidirektionalen Erinnerung« könnte es darum gehen, unterschiedliche Leid-, Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen nicht-hierarchisch miteinander zu verknüpfen. Dies könnte durchaus auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 geschehen. Die Jerusalemer Erklärung eröffnet die Debatte jedenfalls neu.

Gerhard Hanloser ist Herausgeber des 2020 erschienenen Buches »Linker Antisemitismus?«

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