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Ankündigung muss schriftlich erfolgen
Modernisierung
Plant ein Vermieter in seinem Mietshaus Modernisierungsvorhaben, so muss er diese seinen Mietern rechtzeitig und schriftlich ankündigen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150211.ankuendigung-muss-schriftlich-erfolgen.html
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