Befristetes Sonderrecht

Strafverschärfung im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie führt in Dänemark zu harten Urteilen

  • Andreas Knudsen, Kopenhagen
  • Lesedauer: 3 Min.

Dänemark ist ein weiteres Beispiel von Ländern, die während der Corona-Pandemie Gesetze teils heftig verschärften. Grellstes Beispiel ist die Einführung des Paragrafen 81d in das dänische Strafgesetzbuch, welcher die Verdopplung bis Vervierfachung des Strafmaßes bei Betrugstaten im Zusammenhang mit der Nutzung von Mitteln aus den milliardenschweren Corona-Hilfspaketen für die Wirtschaft vorsieht. Die ersten Urteilen betrafen den Diebstahl von damals knappem Händedesinfektionsmittel und von Atemschutzmasken in Krankenhäusern. In der Öffentlichkeit wurden die dafür verhängten 30 Tage Gefängnis anstelle einer bisher üblichen Geldstrafe als angemessen aufgefasst.

Gleich zu Beginn der Pandemie, im März 2020, verschärften dänischen Parlamentsabgeordneten komplexe Gesetze innerhalb weniger Tage. Nur die linke Einheitsliste und eine linksliberale Partei stimmten dagegen. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung der drakonischen Strafen hat sich bis dato nicht erfüllt. Wegen Verdachts auf erschwindelte Hilfen sind mehrere Hundert Untersuchungen im Gange. Dabei geht es um etwa 15 Millionen Euro. Einige Urteile wurden bereits gefällt und die Täter zu ein bis zwei Jahren Gefängnis sowie Rückzahlung und Geldstrafe verurteilt. Gleich nach den Osterferien forderte der sozialdemokratische Wirtschaftsminister Simon Kollerup nun, dass Unternehmen die Erklärung eines Wirtschaftsprüfers vorlegen sollen, dass sie sauber sind. Die Kosten von typischerweise 2000 bis 4000 Euro sollen die Firmen selbst tragen. Nicht nur deshalb ist der Aufruhr groß, sondern auch wegen pauschalen Verdächtigung.

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Nicht nur Zustimmung in der Bevölkerung findet das Vorgehen der Justiz im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen bestimmte Corona-Maßnahmen. Unbestreitbar ging es hoch her am 9. Januar dieses Jahres, als mehrere Hundert Demonstranten randalierend durch die Innenstadt Kopenhagens zogen. Steine und Feuerwerk wurden gegen die Polizei geworfen und eine Puppe, die Ministerpräsidentin Mette Frederiksen darstellte, symbolisch als Hexe verbrannt. »Sie kann und muss getötet werden«, riefen die Beteiligten. Damit spielten sie auf Frederiksens eigene Worte an, mit denen sie die Notschlachtung aller Nerze in Dänemark angeordnet hatte, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Das Verfahren gegen die Beschuldigten hat noch nicht begonnen. Organisiert hatte die Kundgebung der lose Zusammenschluss »Men in Black.« Die Leute in Schwarz vereint ihre Ablehnung von Lockdown, Masken und Einschränkungen von privaten Treffen, Sport- und Kulturveranstaltungen.

Bereits verurteilt wurde eine 30-Jährige, die »sich von der Stimmung mitreißen ließ,« und zu Beginn der Demonstration eine improvisierte Rede hielt, in der sie dazu aufforderte, die Stadt »gewaltlos zu zerschmettern«. Die widersprüchliche Formulierung konnte sie nicht erklären, aber das Gericht wog »zerschmettern« schwerer als »gewaltlos« und verhängte eine zweijährige Haftstrafe. Andere Demonstranten haben seitdem bis zu zwei Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen für das Abschießen von Feuerwerk auf Polizisten. Die meisten der betroffenen Demonstrationsteilnehmer haben gegen ihre Urteile Einspruch eingelegt.

Unter Rechtsexperten ist die Praxis der mit der Pandemie begründeten Strafverschärfungen umstritten. Auch in der Politik ist die Diskussion darüber, ob es angeht, Teilnehmer an legalen Demonstrationen bei Vergehen faktisch doppelt zu bestrafen, längst nicht abgeschlossen. Bürgerrechtorganisationen sehen in Stellungnahmen die Rechtssicherheit und das Prinzip gleiche Strafe für gleiches Vergehen untergraben. Es gibt unter den Juristen aber auch Stimmen, welche die Verschärfung der Gesetze als unabdingbar zur Verteidigung der Demokratie in einer Notsituation ansehen. In der Begründung eine Urteils hob ein Gericht hervor, dass auch Polizisten das Recht hätten, nach ihrem Dienst gesund nach Hause zu gehen.

Die umstrittene Gesetzesänderung ist vom dänischen Parlament mit einer Auslaufklausel zum 31. Dezember 2021 versehen worden. Für eine Verlängerung bedarf es eines Beschlusses des Folketings.

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