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  • Mietendeckel in Berlin

Senat rechnet mit Zehntausenden Haushalten, die Unterstützung bei Rückzahlungen brauchen

Nach dem Karlsruher Urteil drohen vielen Mietern hohe Nachforderungen und höhere Mieten

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Nach dem Aus für den Mietendeckel rechnet der Berliner Senat mit zehntausenden Haushalten, die möglicherweise wegen Nachzahlungen abgesenkter Mieten finanziell unterstützt werden müssen. »Insgesamt gehen wir von rund 40.000 Berlinern aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten«, heißt es in einer Schätzung aus dem Senat für Stadtentwicklung und Wohnen, die »Welt am Sonntag« vorlag. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung für nichtig erklärt.

Der Berliner Senat nimmt laut »WamS« an, dass für insgesamt 340.000 Mieterhaushalte im November 2020 die Miete abgesenkt wurde. Pauschal sei davon auszugehen, dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerate, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen, zitierte die Zeitung aus der Senatsschätzung.

Dazu kommen Mieter, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen oder eine Mieterhöhungsankündigung erhalten haben. Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte. Der Senat schätzt die Zahl dieser so genannten »Schattenmieten«-Verträge laut »WamS« auf 57.000. »Wenn man ebenfalls davon ausgeht, dass zehn Prozent derer, die eine Schattenmietvereinbarung getroffen haben, finanzielle Unterstützung benötigen, beträfe das rund 5700 Mietverhältnisse«.

Insgesamt wären also rund 40.000 Haushalte betroffen. Der Mietendeckel sah unter anderem vor, dass Mieten, die den Wert in einer festgelegten Preistabelle um mehr als 20 Prozent überschreiten, abgesenkt werden müssten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetzgebungsbefugnis liege hier nicht beim Land. AFP/nd

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