- Wirtschaft und Umwelt
- Teilhabestärkungsgesetz
Kleine Verbesserungen, große Versäumnisse
Viele Schlechterstellungen für Menschen mit Behinderung bleiben bestehen
»Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Änderungen (...) zu unterstützen. Allerdings erscheint das geschnürte Paket in Anbetracht der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung in Deutschland mehr als dürftig«, kommentierte Nancy Poser von der der Selbsthilfe-Initiative Ability Watch anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales den Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zahlreiche Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umsetzen, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. So soll beispielsweise geregelt werden, dass Menschen mit Behinderung der Zutritt nicht wegen einer Begleitung durch einen Assistenz- oder Blindenführhund verweigert werden darf.
Viele Organisationen und Vereine kritisieren dabei jedoch schwammige Rechtsbegriffe und befürchten, dass Menschen mit Behinderung auch weiterhin selber beweisen müssten, dass sie beim Besuch von Geschäften oder Einrichtungen auf die Begleitung ihres Assistenzhundes angewiesen sind. Befürchtet wird zudem, dass sich Nachteile für Menschen in Begleitung von Blindenführhunden ergeben werden, sofern Blindenführhunde, wie vorgesehen, keine Assistenzhunde nach dem BGG sein sollen. Mit der Unterscheidung zwischen Assistenz- und Blindenführhunden würde der Sonderstatus des Blindenführhundes zementiert, was dazu führen könnte, dass Assistenzhunde »nachhaltig von der Finanzierung durch Sozialleistungsträger ausgeschlossen bleiben«, schreibt etwa der Verein Associata-Assistenzhunde in seiner Stellungnahme für den Gesetzentwurf. Auch die Allianz für Assistenzhunde fragt in ihrer Stellungnahme: »Warum müssen Halter*innen von Nicht-Blindenführhunden mit hohen Kosten kämpfen,während Blindenführhund-Teams gefördert werden?«
Das neue Teilhabestärkungsgesetz soll Menschen mit Behinderungen außerdem besser vor Gewalt schützen. Doch auch die Effektivität der dafür vorgesehen Änderungen wird angezweifelt. »Mehr als zwei Drittel der kognitiv beeinträchtigten Frauen, die in Einrichtungen leben, sind oder waren in ihrem Erwachsenenleben von Gewalt betroffen«, erklären die Fachverbände für Menschen mit Behinderung in ihrer Stellungnahme. Die aktuelle Gesundheitsberichterstattung des Bundes sehe einen Zusammenhang erhöhter Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung und institutioneller Unterbringung. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung sei angesichts der hohen Gewaltrate nur eine Minimallösung, »durch die jedoch voraussichtlich wenig erreicht wird«.
Mehrere Organisationen kritisieren auch, dass das Vermögen von Menschen mit Behinderung in dem Gesetzentwurf bei dem Bezug von Sozialleistungen gedeckelt wird. »Menschen werden aufgrund ihrer Behinderung und den einzig daraus erwachsenen (lebens-)notwendigen Unterstützungsleistungen am Aufbau und Erhalt von Wohlstand gehindert«, so Poser von Ability Watch. Eine Beteiligung an strukturell vorhandenen Sozialleistungen müsse aber unabhängig von individuellen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Herkunft, sexueller Orientierung und eben auch Behinderung erfolgen. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit schwerer Behinderung ist fast doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Eigentlich hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, die Pflicht der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung anzustellen, konsequenter umzusetzen. Doch im Entwurf ist keine höhere Ausgleichsabgabe für Betriebe vorgesehen, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.
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