Reichsbürger-Thesen für Polizisten tabu

Gericht in Niedersachsen bestätigt Rauswurf einer Beamtin

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 2 Min.

Polizeibeamte, die sich zu den Reichsbürgern hingezogen fühlen, deren krude Ansichten gutheißen und kundtun oder sich sogar jener Gruppierung zugehörig fühlen, setzen ihre berufliche Stellung aufs Spiel. In Niedersachsen musste das eine Polizistin erfahren, die Thesen der Reichsbürger geteilt hatte und deshalb aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden sollte. Die Frau bestritt jedoch die Nähe zu der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung und betonte, sie stehe zu ihrem Amtseid, der sie auf die Werte des Grundgesetzes verpflichtet. Doch ihre Dienststelle, die Polizeidirektion Braunschweig, erhob Klage, wollte den Rauswurf der Frau durchsetzten und hatte Erfolg vor dem Verwaltungsgericht.

Daraufhin hatte die betreffende Beamtin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eingelegt. Dessen Senat für Disziplinarrecht aber bestätigte den Spruch der ersten Instanz und befand: Die Entfernung aus dem Dienst ist gerechtfertigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Und es ist nicht anfechtbar.

Wer Polizeibeamtin oder Polizeibeamter ist, kann sich nicht gleichzeitig auf die Seite von Reichsbürgern stellen, so lässt sich die Begründung des Urteils sinngemäß zusammenfassen. Der NDR, der zuerst über die Sache berichtete, zitiert den Sprecher des OVG Heiko Leitsch zu dem aktuellen Fall: »Als Beamtin muss sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Einhaltung eintreten. Gegen diese Pflicht hat sie schuldhaft verstoßen.«

Fast zwei Jahrzehnte lang hatte die Frau ihren Dienst bei der Polizei geleistet. Innerdienstlich sei ihr nichts vorzuwerfen gewesen, war zu erfahren. »Auffällig« geworden sei sie erstmals 2016. Damals hatte sie bei der zuständigen Behörde einen »Staatsangehörigkeitsausweis« beantragt und dabei erklärt, sie sei auch »Bürgerin des Königreiches Preußen«. Das aber gibt es seit dem Zusammenbruch der deutschen Monarchie 1918 nicht mehr. Reichsbürger dagegen vertreten die Auffassung, die Bundesrepublik sei gar nicht existent, nach wie vor gebe es ein Deutsches Reich.

Reichsbürger in den Reihen der Polizei waren erstmals 2016 aufgefallen. Es waren Einzelfälle in Bayern, die der Innenminister des Landes, Joachim Herrmann (CSU), kommentierte: »Wer bestreitet, dass es diesen Staat gibt, kann nicht gleichzeitig von ihm ein Beamtengehalt oder eine Pension kassieren.« Gegen Reichsbürger im Staatsdienst werde rigoros vorgegangen, kündigte der Ressortchef an.

In Niedersachsen ist man ebenfalls auf der Hut: Das Innenministerium führe »gegen eine niedrige einstellige Zahl« von Beamten weitere Disziplinarverfahren wegen Verdachts der Nähe zu Reichsbürger-Ansichten, heißt es. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigt solchen Polizistinnen und Polizisten die Rote Karte und hat beschlossen: Anhängerschaft der Reichsbürger-Ideologie ist mit der Mitgliedschaft in der GdP unvereinbar.

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