Rüffel für Rüstungskonzern

Illegal gerodete Waldfläche muss wieder aufgeforstet werden.

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 1 Min.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Flensburger Fahrzeugbau-Gesellschaft (FFG) mit einer Waldrodung im Sommer 2020 illegal gehandelt hat. Das OVG wies damit eine Beschwerde des Unternehmens gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück.

Die FFG verfügte demzufolge über keine Genehmigung für das Schlagen einer Schneise im Umfang von rund 1200 Quadratmetern und der anschließenden Errichtung einer betonierten Schotterfläche auf dem unmittelbar an ihr Betriebsgelände angrenzenden Areal. Dabei handele es sich nach Auffassung des Gerichts um einen nicht bedarfsgerechten Waldweg.

Das OVG wies das Unternehmen daher an, die beseitigte Waldfläche mit rund 600 zerstörten Bäumen durch Neuaufforstung wieder herzustellen. Für die Abholzung einer weiteren Waldfläche von 5000 Quadratmetern liegt der FFG hingegen eine Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde vor. Dort will man eine neue Fertigungshalle errichten, um einen hochmodernen Hybridpanzer zu bauen. Dagegen gibt es aber Proteste der Flensburger Bevölkerung.

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