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Arbeitsgerichte auf Abruf

Koalitionsfraktionen nehmen kleine Änderungen an geplanter Strukturreform vor

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne haben sich am Dienstag darauf verständigt, die Pläne von Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) zur Schließung einiger Arbeitsgerichte in Brandenburg abzuändern. Das Arbeitsgericht Potsdam soll demnach zwar weiter aufgelöst werden. Zuständig für seinen Bereich wäre dann das Arbeitsgericht in Brandenburg/Havel. Es soll aber an einzelnen Tagen in Potsdam nun auch künftig Arbeitsgerichtsprozesse geben, wie die rechtspolitischen Sprecher der drei Fraktionen am Dienstagnachmittag mitteilten.

Potsdam bekommt Gerichtstage

Zudem soll das Arbeitsgericht Eberswalde nicht wie bisher geplant Anfang 2023 ersatzlos wegfallen, sondern in eine Außenkammer des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) umgewandelt werden. Auch in Senftenberg, bislang eine Filiale des Arbeitsgerichts in Cottbus, soll es nun wenigstens künftig wie in Potsdam Gerichtstage geben. Die Landtagsabgeordnete Tina Fischer (SPD) sprach von einer guten Nachricht für alle Beschäftigten, die eine Klärung für ein arbeitsrechtliches Problem benötigen. Dass überhaupt eine Reform notwendig sei, wird mit der stark gesunkenen Zahl der Verfahren begründet. Seit dem Jahr 2003 hat sich diese Zahl halbiert.

Prozess-Tourismus soll vermieden werden

»Die Präsenz des Rechtsstaats in der Fläche ist uns ein wichtiges Anliegen«, versicherte der Abgeordnete Danny Eichelbaum (CDU). Die Entscheidung zur Einrichtung einer Außenkammer in Eberswalde sei ein klares Bekenntnis zum dortigen Justizstandort und darüber hinaus ein wichtiges struktur- und regionalpolitisches Signal. Zusätzliche Gerichtstage werden ferner in Königs Wusterhausen - auch darauf hat man sich verständigt - zu einer größeren Präsenz der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land und zu mehr Bürgernähe der Justiz führen, zeigte sich Eichelbaum überzeugt. Gerichtstage von Arbeitsrichtern soll es außer in Potsdam, Senftenberg und Königs Wusterhausen auch noch an den Amtsgerichten Perleberg und Luckenwalde geben. Eichelbaum sicherte zu, dass bei der Neustrukturierung die sozialen Belange der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Der Abgeordnete Benjamin Raschke (Grüne) sagte: »Mit einem Gerichtstag in Potsdam wird den Befürchtungen eines Prozess-Tourismus zwischen Potsdam und Brandenburg an der Havel begegnet.« Raschke warb dafür, weiter im Gespräch zu bleiben und die Chance zu nutzen, »die vor allem die Gerichtstage für die Fläche des Landes bedeuten«.

Dabei klang schon an, dass die Koalition selbst nicht damit rechnet, dass die Gegner der Reform durch die leichten Korrekturen am bisherigen Konzept zufriedengestellt sind. Wer Arbeitsgerichte schließe, greife Arbeitnehmerrechte an. Dass die Regierung ausgerechnet an dieser Stelle angreift, zeige, »wes Geistes Kind sie ist«, klagte die Landtagsabgeordnete Marlen Block (Linke) an. Diese Reform müsse gestoppt werden.

Protestkundgebung vor dem Landtag

Gegen die geplante Reform hatten am Dienstagmorgen vor dem Landtag betroffene Beschäftigte gemeinsam mit ehrenamtlichen Arbeitsrichtern protestiert, die von den Gewerkschaften gestellt werden. Etwa drei Dutzend Menschen fanden sich dazu auf dem Alten Markt in Potsdam ein. DGB-Landesbezirkschef Christian Hoßbach forderte in diesem Zusammenhang erneut, keinen Gerichtsstandort aufzugeben. Die vorgesehene Strukturreform sei nicht plausibel, und Gerichtstage würden nicht ausreichen. Hoßbach bat SPD, CDU und Grüne eindringlich, die Folgen zu überdenken.

»Wir sind insbesondere überrascht, mit welcher Beharrlichkeit der Standort Potsdam abgeschafft werden soll«, erklärte er. »Eine Verlegung des Gerichts nach Brandenburg/Havel würde viele Klagewillige wegen längerer Wege und höherer Kosten entmutigen, ihr Recht überhaupt einzufordern«, warnte Hoßbach. Der DGB-Rechtsschutz rechne durch die zusätzliche Reisetätigkeit seiner Anwälte mit deutlich steigenden Sach- und Personalkosten. »Dieses Geld könnte nicht mehr für die dringend notwendige Interessenvertretung unserer Mitglieder vor Gericht eingesetzt werden.«

Der Änderungswunsch der drei Koali᠆tionsfraktionen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

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