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Oberkante Untergrenze
Eine faire und realistische Bemessung von Pflegepersonal scheitert weiterhin am politischen Willen
Es gibt zu wenig Pflegekräfte in Deutschlands Krankenhäusern, hieß es jahrelang. Es könnten schwerlich mehr werden, weil sie zu schlecht bezahlt würden. Auch durch eine jahrzehntelange Abwertung der Pflegearbeit gegenüber ärztlichen Tätigkeiten, abgebildet in den Fallpauschalen, wurde die Situation immer schwieriger für die, die sich dem Stress und der Überlastung am Krankenbett weiter aussetzten.
Unter den Hebeln, mit denen eine Veränderung zu bewirken wäre, findet sich nicht nur eine Anhebung der Löhne, sondern es wird auch nach Instrumenten gesucht, mit denen Zahl und Struktur der Schichtbesetzungen festgelegt werden. Zielstellung: Pflege soll nicht nur sicher für Patienten sein, sondern deren berufliche Standards sollen garantiert eingehalten werden können. International gibt es den Begriff Nurse-to-Patient-Ratio, in etwa: die Zahl der Patienten, die von einer Pflegekraft versorgt werden. Laut einer Studie von 2019 kamen in Industrieländern mit einer ausgezeichneten pflegerischen Versorgung zwischen 3,5 und sechs Patienten auf eine Fachkraft. Deutschland gehörte, wie Belgien, Polen oder auch Spanien zum Ende des Feldes: Hier musste eine Pflegekraft zwischen 7,2 und 10,5 Patienten versorgen.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Schon die Tatsache, dass sich hier keine ganzen Zahlen ergeben, deutet an, dass die Bemessung der angemessenen Personaldecke alles andere als trivial ist. Schließlich müssen zum Beispiel die Qualifikation der Pflegenden, die Schwere des jeweiligen Falles oder die Schicht einbezogen werden. Weil innerhalb der Fallpauschalen die Arbeit Pflegender nicht darzustellen ist, gab es einzelne Schritte, das Problem aufzulösen. Zum einen wurden die Kosten für die Pflege aus den Pauschalen herausgenommen. Seit 2020 bekommen Krankenhäuser den tatsächlichen Pflegeaufwand erstattet, unabhängig davon, im Rahmen welcher Fallpauschale die jeweiligen Patienten abgerechnet werden.
Zusätzlich gibt es seit 2019 den Versuch, in verschiedenen stationären Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen zu etablieren, sozusagen als absolute Haltelinie, unterhalb derer Patientensicherheit nicht mehr zu gewährleisten ist. Im Jahr 2019 galten Untergrenzen bereits für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Ab 2020 sollten Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation sowie die Neurologische Schlaganfalleinheit hinzukommen. Durch die Corona-Pandemie wurden die Untergrenzen im letzten Jahr befristet ausgesetzt. Für die Gegner war das ein erneuter Beweis dafür, dass diese Regeln zu starr sind. Ab Februar 2021 wurden alle wieder in Kraft gesetzt, hinzu kamen neue für Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin, Pädiatrie und Pädiatrische Intensivmedizin. Damit wäre für 70 Prozent der bettenführenden Abteilungen eine pflegerische Mindestversorgung festgelegt, hieß es vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Es ist jedoch äußerst zweifelhaft, ob das so gut funktioniert. Gewerkschaften und auch immer mehr Vertreter der Ärzteschaft halten das Instrument für völlig unzureichend. Unter anderem wohl auch deswegen, weil die Untergrenzen von Klinikleitungen doch aufgehoben werden, gegen Ausgleichszahlungen - so unter anderem bekannt geworden aus den Bad Sodener Main-Taunus-Kliniken. Der tatsächliche, am Patienten orientierte Pflegebedarf werde auch bei Einhaltung der Untergrenzen nicht berücksichtigt.
Nachfolger der Untergrenzen könnte das sogenannten Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 werden. Es wurde gemeinsam von der Gewerkschaft Verdi, dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erarbeitet. Oder besser, PPR 2.0 hätte Nachfolger werden können. Weniger Bürokratie wurde damit versprochen, eine realistische Abbildung des Pflegebedarfs sei so möglich. In einen Testlauf im November 2019 waren Daten aus bundesweit 44 Kliniken eingegangen. Daraus wurde hochgerechnet, dass die Anwendung von PPR 2.0 mittelfristig zwischen 40 000 und 80 000 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte in den Krankenhäusern benötigen würde. Auch an diesem neuen Instrument gab es bereits Kritik, unter anderem fehlten Lösungen für Nachtschichten.
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Jedoch wird nach dem Willen des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) dieses Konzept, das seit Anfang 2020 vorliegt, nicht umgesetzt. Es sei nur ein Provisorium, die Pandemie sei dazwischen gekommen, heißt es aus dem Ministerium. Spahn will nun, dass die Selbstverwaltung - Krankenhausgesellschaft und Versicherer (sowohl gesetzliche als auch private) - bis 2025 ein neues Instrument entwickeln und diesen Prozess auch bezahlen. Einen Zeitplan dafür müssen sie bis Dezember vorlegen. Die Untergrenzen bleiben solange weiter gültig. Kritiker befürchten nun, dass bei dem neuen Projekt Befürworter der Fallpauschalen erneut ihren Einfluss geltend machen. Sicher ist auf jeden Fall, dass eine Problemlösung zur Entlastung der Pflege erneut verschoben wird.
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