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Milde Strafen gegen »Faust des Ostens«
Landgericht Dresden verurteilt Mitglieder der Hooligan-Gruppe zu Bewährung und Geldzahlung
Dresden. Das Landgericht Dresden hat am Dienstag drei Männer als Mitglieder der Hooligan-Gruppierung »Faust des Ostens« verurteilt. Die Urteile gegen die Angeklagten fielen vergleichsweise milde aus. Grund dafür war die jahrelange Verschleppung des Prozesses. Die Anklage stammte aus dem Jahr 2013. Das Gericht hatte dies mit Überlastung und anderen Verfahren begründet.Gegen einen 37-Jährigen verhän...
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