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Eine Blutentnahme für Eigenblutprodukte ist nicht zulässig
urteil des oberverwaltungsgerichts in nrw zu heilpraktikern
Jahrzehntelang haben Heilpraktiker für Therapien mit Eigenblut die Kanüle bei ihren Patienten angesetzt. Das dürfen sie aber laut Gesetz nicht. Das bestätigten nun auch die obersten Verwaltungsrichter für NRW.
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