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Was ist ein modernes Bad?
Die Miete sollte von 315,38 Euro monatlich um 31,54 Euro erhöht werden. Sein Verlangen auf Zustimmung der Mieter zur Mieterhöhung stützte der Vermieter auf Wohnwertmerkmale des Berliner Mietspiegels.
Unter anderem trug er vor, die Wohnung verfüge über ein »modernes Bad«. Als die Mieter der Mieterhöhung widersprachen, klagte der Vermieter auf Zustimmung. Das Amtsgericht Berlin klärte ihn darüber auf, was ein modernes Bad im Sinne des Mietspiegels ist. Der Vermieter täusche sich, wenn er glaube, dass das Kriterium »modernes Bad« schon erfüllt sei, wenn ein Badezimmer am Fußboden und an den Wänden gefliest sei und über eine eingebaute Badewanne verfüge. Das habe vielleicht vor zwei Jahrzehnten noch den Wohnwert erhöht, gehöre aber jetzt zur Standardausführung einer Wohnung. Der Mietzuschlag für ein modernes Bad wäre nur gerechtfertigt, wenn es überdurchschnittlich ausgestattet sei. Das treffe hier aber nicht zu. So sei zum Beispiel der Spülkasten nicht abgekoffert, Wasser- und Heizungsrohre sind unverkleidet. In einem modernen Bad müssten Leitungen und Abflussrohre aber verkleidet sein.
Urteil des Amtsgerichts Berl...
Unter anderem trug er vor, die Wohnung verfüge über ein »modernes Bad«. Als die Mieter der Mieterhöhung widersprachen, klagte der Vermieter auf Zustimmung. Das Amtsgericht Berlin klärte ihn darüber auf, was ein modernes Bad im Sinne des Mietspiegels ist. Der Vermieter täusche sich, wenn er glaube, dass das Kriterium »modernes Bad« schon erfüllt sei, wenn ein Badezimmer am Fußboden und an den Wänden gefliest sei und über eine eingebaute Badewanne verfüge. Das habe vielleicht vor zwei Jahrzehnten noch den Wohnwert erhöht, gehöre aber jetzt zur Standardausführung einer Wohnung. Der Mietzuschlag für ein modernes Bad wäre nur gerechtfertigt, wenn es überdurchschnittlich ausgestattet sei. Das treffe hier aber nicht zu. So sei zum Beispiel der Spülkasten nicht abgekoffert, Wasser- und Heizungsrohre sind unverkleidet. In einem modernen Bad müssten Leitungen und Abflussrohre aber verkleidet sein.
Urteil des Amtsgerichts Berl...
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