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Zahlen & Fakten

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Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts

Der Bundesrat hat Ende März 2021 der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Mit der Reform ist der Vorrang der Wünsche des Betreuten künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln. Die betroffene Person soll besser informiert und stärker eingebunden, Pflichtwidrigkeiten des Betreuers sollen besser erkannt und sanktioniert werden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse - auch durch enge Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein. Die Betreuungsvereine haben nach dem Gesetz Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln.

Im neuen Vormundschaftsrecht steht das Mündel mit seinen Rechten im Zentrum. Die Erziehungsverantwortung des Vormunds, das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson, die in der Regel das Mündel im Alltag erzieht, werden ausdrücklich geregelt. Ziel ist es, eine konsequent am Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen orientierte Praxis zu gestalten. Zudem werden die Rechte der Pflegeperson gestärkt.

87 Prozent wollen die Impfung beim Hausarzt

Nach einer Umfrage des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) würden 87 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sich am liebsten beim Haus- oder Facharzt impfen lassen. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich gegen das Covid-19-Virus impfen zu lassen, liegt bei den Befragten bei 72 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent gestiegen. Jeder fünfte Befragte (21 Prozent) gab an, noch abwarten zu wollen. 12 Prozent möchten sich gar nicht impfen lassen und 10 Prozent haben sich noch nicht entschieden.

Organspenden nur gering beeinträchtigt

Die Organspenden in Deutschland sind durch die Pandemie 2020 nur geringfügig beeinflusst worden. Die Zahl der Organspenden nach dem Tod ging gegenüber 2019 um 1,8 Prozent auf 2941 Organe zurück, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Die Zahl der Spender nach dem Tod sank um zwei Prozent auf 913. Die Zahl der Organspenden von Lebenden, die Niere und Leber betreffen, ging 2020 um 13 Prozent zurück. Die Zahl der Lebendspender sank auf 502.

Auf der Warteliste (Stand Ende 2020) standen 9463 Patienten, am häufigsten wegen einer Niere (7338). Im Vergleich über zehn Jahre hat die Zahl benötigter Organe abgenommen. Bei Leber (891) und Lunge (279) wurden 2020 weniger als halb so viele Organe benötigt wie 2011, beim Herzen (700) ein Drittel weniger. Die Zahl benötigter Nieren (7338) und Bauchspeicheldrüsen (255) nahm ab. epd/nd

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