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Wohin mit dem notwendigen Rollator?
Problemfälle für ältere mitbewohner
Ein gehbehinderter Mieter ist berechtigt seinen Rollator neben der Haustür abzustellen, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153259.wohin-mit-dem-notwendigen-rollator.html
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