Die Reklamationsrechte im Nachbarland

online eingekauft in polen

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Die Erfahrungen zeigen, dass viele Brandenburger*innen beispielsweise gern Möbel bei polnischen Firmen kaufen, und zwar vor allem per Online-Shops. Welche Rechte aber haben die Verbraucher*innen bei Schäden der eingekauften Ware? Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) sind die Reklamationsrechte in Polen ähnliche wie in Deutschland, teilweise ist deren Durchsetzung sogar noch leichter.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg gibt nachfolgende Tipps für eine möglichst schnelle Reklamation. Wichtig ist dabei, zwischen gesetzlichem Gewährleistungsrecht und freiwilliger Garantie zu unterscheiden.

Bei teuren Anschaffungen wie Möbeln ist es besonders ärgerlich, wenn sie nach dem Kauf kaputtgehen oder gar defekt zu Hause ankommen. Dann sehen sich Verbraucher, genauso wie bei Inlandskäufen, zahlreichen Fragen rund um ihre Rechte und den richtigen Ansprechpartner gegenüber. Dr. Katarzyna Guzenda, Expertin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der VZB erklärt, welche Reklamationsrechte Verbraucher in solchen Fällen haben.

Garantie darf beschränkt werden, das Gewährleistungsrecht nicht

»In Polen gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht vergleichbar mit dem deutschen Recht. Dafür muss der Verkäufer einstehen, egal ob er einen Onlineshop oder stationären Handel betreibt. Bei einer Reklamation empfehlen wir, sich direkt an den Verkäufer zu wenden und sich explizit auf die Gewährleistung zu berufen«, erklärt die Verbraucherschützerin.

Die Reklamation nach polnischem Recht ist sogar etwas verbraucherfreundlicher als in Deutschland: Denn die Beweislastumkehr gilt in Polen erst nach einem Jahr, nicht bereits nach sechs Monaten. Das bedeutet, dass Verbraucher das ganze erste Jahr nach dem Erwerb nicht beweisen müssen, dass die Ware von Anfang an defekt war.

Behauptet der Händler, dass der Mangel erst später entstanden ist, zum Beispiel durch falschen Umgang mit der Ware, so muss er das auch beweisen.

»Neben der gesetzlichen Gewährleistung gilt manchmal auch eine kommerzielle Garantie. Diese erteilen in der Regel die Hersteller, und zwar freiwillig«, erklärt die Rechtsexpertin Dr. Katarzyna Guzenda. Die Garantiegeber dürfen dementsprechend auch Einschränkungen in die Bedingungen einführen, wie zum Beispiel die Geltung der Garantie auf polnisches Gebiet begrenzen. VZB/nd

Informationen und Beratung zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum telefonisch oder per E-Mail. Beratungstermine können telefonisch unter (0331) 98 2 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail unter konsument@vzb.de vereinbart werden. Für Reklamationsfragen bietet die Verbraucherzentrale neben persönlicher Beratung auch einen Umtausch-Check online unter www.umtausch-check.de/an, der eine erste rechtliche Einschätzung der Reklamation ermöglicht.

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