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Vermieter muss nicht alle Details aufführen

Kündigung wegen Eigenbedarfs

Kündigen Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, müssen sie im Kündigungsschreiben angeben, für welchen Angehörigen sie die Wohnung benötigen und welches Interesse damit verbunden ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153853.vermieter-muss-nicht-alle-details-auffuehren.html

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