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Vermieter muss nicht alle Details aufführen
Kündigung wegen Eigenbedarfs
Kündigen Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, müssen sie im Kündigungsschreiben angeben, für welchen Angehörigen sie die Wohnung benötigen und welches Interesse damit verbunden ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153853.vermieter-muss-nicht-alle-details-auffuehren.html
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