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Den Hetzern auf den Fersen
Zentralstelle für Hasskriminalität in Brandenburg nimmt ihre Arbeit auf
Im Jahr 2020 wurden in Brandenburg insgesamt 359 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Straftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität zum Gegenstand hatten, 108 Verfahren davon gehen auf Taten im Internet zurück. Die Zahlen gab das Justizministerium am Mittwoch auf nd-Anfrage bekannt. Ab sofort werden diese Fälle auch bei der neuen Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität in Brandenburg landen, die von von zwei Staatsanwälten betreut wird.
»Die Zentralstelle wird dabei nicht nur mit den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg kooperieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden koordinieren und insbesondere eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt sicherstellen«, sagt Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) zu »nd«.
In besonderen Fällen soll die Zentralstelle auch selbst Ermittlungen übernehmen. »Dies können Verfahren beispielsweise dann sein, wenn sie sich gegen eine große Anzahl von Strafanzeigen oder Straftaten verfahrensgegenständlich sind«, so Hoffmann weiter. »Aus jüngster Vergangenheit wäre etwa der Verfahrenskomplex ›Attila Hildmann‹ zu nennen.« Der inzwischen offenkundig in der Türkei untergetauchte Berliner Verschwörungsideologe und Antisemit hat oder hatte seinen Hauptwohnsitz in Brandenburg.
»Die neue Stelle ist auch ein Zeichen in die Gesellschaft, dass Hass und Gewalt in Brandenburg keinen Platz haben und die Strategie der Null-Toleranz konsequent verfolgt wird«, betont die CDU-Politikerin. Mit der Stelle würden »Ressourcen und Erfahrungen gebündelt«, man hoffe darauf, »zu einer effizienten Strafverfolgung« beizutragen.
Im Januar hatte der Landtag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Koalition einen entsprechenden Beschluss gefasst, der sich für die »zentrale Bündelung von Fachwissen und Ressourcen« zur Verfolgung von Hasskriminalität ausgesprochen hatte. Grundlage für die neu geschaffene Zentralstelle ist auch das sogenannte Hatespeech-Gesetz, das Anfang April im Bundestag verabschiedet wurde. Es soll den Kampf gegen Extremismus und Hass im Internet erleichtern. Hierunter fallen alle Straftaten, die dort etwa aufgrund der Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung des Opfers begangen werden. Künftig drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre, bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen bis zu drei Jahre Haft. »Ziel ist es, die durch das neue Gesetz eröffneten Möglichkeiten im Sinne einer verbesserten Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet konsequent nutzen zu können«, so Susanne Hoffmann.
In Ermittlerkreisen rechnet man mit bis zu 6000 Verfahren allein in Brandenburg. Eine Zahl, die die Justizministerin so nicht bestätigen will: »Es ist von einer erheblichen Zunahme von Verfahren auszugehen, wenn auch zur konkrete Höhe derzeit noch keine validen Angaben möglich sind.«
So zufrieden Justizministerin Hoffmann mit der neuen Zentralstelle ist, so kritisch reagiert die Brandenburger Linke. »Es ist einfach schade, da wird eine große Chance vertan«, sagt Marlen Block, rechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Landtag zu »nd«. »Das Grundproblem ist, dass die Justizministerin den Auftrag nicht versteht«, sagt Block. »Es geht nicht nur um eine juristische Aufarbeitung, was Hasskriminalität betrifft, wir haben auch einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag.« Dazu gehöre auch das Einbeziehen von Beratungsstellen und die Zusammenarbeit mit Verbänden.
Deshalb fordert die Linke-Politikerin, »einen Beauftragten einzusetzen und ihn mit geschultem Personal und einer Geschäftsstelle auszustatten.« Stattdessen gebe es eben nur zwei Staatsanwälte. »Eine effektive Verfolgung von Hatespeech-Delikten und digitaler Gewalt wird so kaum möglich sein - bei der Vielzahl von Verfahren, die erwartet werden«, sagt Block.
Gespannt blickt immerhin Martin Vesely vom Verein Opferperspektive Brandenburg auf die neue Stelle. »Das muss sich jetzt in der Praxis niederschlagen«, sagt er zu »nd«. Seit 1998 berät der Verein bei rechter Gewalt, rassistischer, antisemitischer, homo- und transphober Diskriminierung. Vesely wünscht sich, dass die neue Zentralstelle Verfahren bündelt und auch die Probleme bei den Staatsanwaltschaften anpackt. »Hier braucht es Lösungen, die jetzt greifen und die so gestaltet sind, dass in den Verfahren der Opferschutz angemessen berücksichtigt wird«, sagt Vesely.
»Es ist zu hoffen, dass die neue Zentralstelle gegen Hasskriminalität ein schnelleres und wirksameres Vorgehen gegen Hasskriminalität ermöglicht«, ergänzt Frauke Büttner vom Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit Brandenburg gegenüber »nd«. Es genüge nicht, nur rechte Hetzer*innen zu belangen. Auch die großen Digitalkonzerne müssten zur Übernahme von mehr Verantwortung gedrängt werden. »Doch zugleich sind Einspruch, Widerrede und die Unterstützung von Betroffenen auch Aufgaben der Zivilgesellschaft, Aufgaben für jede und jeden Einzelnen von uns«, betont Büttner.
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