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DKP wehrt sich gegen Nichtzulassung zur Bundestagswahl
Auch Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands und die Klimaschutzpartei legen Beschwerde ein
Berlin. Nach ihrer Ablehnung durch den Bundeswahlausschuss haben 17 Gruppierungen dagegen fristgerecht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit wollen sie erreichen, dass sie doch noch zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen werden. Beschwerde eingelegt hat auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), wie ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mitteilte. Sie hatte in den vergangenen Jahren ihre Rechenschaftsberichte immer erheblich verspätet vorgelegt und damit die Vorgaben des Parteiengesetzes nicht erfüllt.
»Fristen sind Fristen«, hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärt. DKP-Chef Patrik Köbele behauptete hingegen: »Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot. Damit kennen wir Kommunistinnen und Kommunisten uns aus.«
Der Bundeswahlausschuss hatte Ende vergangener Woche in zweitägiger Sitzung entschieden, dass 53 Parteien an der Bundestagswahl teilnehmen können, darunter auch 44 kleinere Parteien und Vereinigungen. 43 Gruppierungen hatten sich erfolglos beworben. Der Ausschuss prüft nur, ob die Bewerber für die Wahl die vorgeschriebenen Formalien einhalten. Eine inhaltliche Bewertung insbesondere der Programmatik der Parteien darf er nicht vornehmen.
Nach der Entscheidung haben abgelehnte Gruppierungen vier Tage Zeit, Beschwerde in Karlsruhe einzureichen. Nach Auskunft des Gerichts haben davon unter anderem auch die Republikaner, die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD), die Klimaschutzpartei (KSP) und die Jesusparty Gebrauch gemacht. Nun ist die Frist abgelaufen.
Das Gericht muss bis zum 59. Tag vor der Wahl über die Beschwerden entschieden haben. Das wäre in der letzten Juli-Woche. dpa/nd
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