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Keine Posten für die AfD
Robert D. Meyer über den Streit um das Bundestagspräsidium
Sechs AfD-Kandidat*innen versuchten es in den letzten Jahren, allesamt wurden sie von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages abgelehnt: Kurz vor dem Ende dieser Legislatur steht die Fraktion der Rechtsaußenpartei weiter ohne eine Vertretung im Parlamentspräsidium da.
Erst im November 2020 fiel ihr ein: Moment, wir könnten uns doch vor dem Bundesverfassungsgericht einen Platz einklagen! Die Frage ist: Geht es der AfD dabei vordergründig um (ihre) demokratischen Rechte oder doch viel mehr um eine mediale Bühne, um sich als Opfer zu stilisieren?
Karlsruhe ließ die Fraktion nun mit ihrem »Eilantrag« auflaufen: Die AfD komme nicht nur reichlich spät mit ihrer Klage, sie dürfe sich sowieso keine Hoffnung machen, dass am Ende ein Urteil herauskommt, welches der Fraktion die Wahl einer Stellvertreter*in im Bundestagspräsidium garantiert.
Was die AfD als »undemokratischen Akt« geißelt, ist in Wahrheit das exakte Gegenteil: Weil über die Vertreter*innen im Bundestagspräsidium per Wahl durch das Parlament entschieden wird, muss folglich auch die Möglichkeit bestehen, einen Personalvorschlag abzulehnen. Alles andere widerspricht der im Grundgesetz verankerten Freiheit des Mandats. Abgeordnete sind und bleiben letztlich allein ihrem Gewissen verpflichtet.
Dass dieses Gewissen Zweifel an der Wählbarkeit von AfD-Politiker*innen in hohe Staatsämter anmeldet, darf im achten Jahr nach Parteigründung niemanden mehr ernsthaft wundern. Die AfD ist durchsetzt mit rechtsextremem Personal, sämtliche innerparteilichen Abgrenzungsversuche waren bestenfalls halbherzig und primär Blendwerk für die Öffentlichkeit.
Wer jetzt noch Parteimitglied ist, weiß genau, wer da alles an Bord ist und braucht sich nicht zu empören, wenn Demokrat*innen im Bundestag Nein sagen.
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