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Phantomjagden der sächsischen Behörden
Mehrfach gab es im Freistaat umstrittene §129-Verfahren
Die aktuelle Anklage gegen vier Antifaschisten in Sachsen ist das Ergebnis von Ermittlungen nach dem umstrittenen 129er-Paragrafen des Strafgesetzbuches (Bildung einer kriminellen Vereinigung). In den vergangenen Jahren hatte es im Freistaat bereits mehrere Versuche gegeben, mittels dieses Paragrafen gegen antifaschistische Strukturen und Einzelpersonen vorzugehen. So gut wie jeder Prozess hatte dabei massive rechtsstaatliche Verwerfungen ans Tageslicht gebracht und umfassende Debatten über Grundrechtseingriffe nach sich gezogen.
Am bekanntesten dürften wohl die Ermittlungen gegen Antifaschisten im Umfeld der Initiative Dresden Nazifrei von 2009 bis 2014 sein. Damals hatte sich ein breites Bündnis gebildet, um den seinerzeit jährlich größten Neonazi-Aufmarsch Europas in der Landeshauptstadt rund um den 13. Februar zu blockieren. An den Blockaden beteiligten sich viele Tausend Menschen, es kam dabei mitunter auch zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei. Die Sicherheitsbehörden und die Dresdner Staatsanwaltschaft konstruierten daraufhin eine »Antifa Sportgruppe« und ermittelten zwischenzeitlich gegen bis zu 50 Personen. Es gab zahlreiche Razzien und Observationen, auch Partei- und Anwaltsbüros wurden gestürmt. Die Beschuldigten und mit ihnen in Kontakt stehende Personen wurden vollumfänglich überwacht.
Das harte Vorgehen gegen den ehemaligen Jenaer Jugendpfarrer Lothar König sowie den Aktivisten und Linke-Mitarbeiter Tim H. machten die Ermittlungen auch bundesweit bekannt. Viel Kritik erfuhr zudem eine Funkzellenabfrage, bei der die Polizei 2011 von Zehntausenden antifaschistischen Gegendemonstranten und Unbeteiligten die Daten erfasste. Letztlich wurden die Verfahren ohne Anklage eingestellt. Die Betroffenen hatten die Prozesse jedoch viel Geld und Nerven gekostet. Die kritische Zivilgesellschaft und einige Linke- und Grünenpolitiker warfen Staatsanwaltschaft und LKA eine klare politische Motivation vor.
Wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch von etwa 2013 bis 2018 gegen Antifaschisten und Fußballfans aus Leipzig ermittelt. Hier ging es ebenfalls um Angriffe auf Neonazis beziehungsweise rechte Fußballfans. Vor allem die als links geltende Fanszene des BSG-Chemie stand lange Zeit im Mittelpunkt des polizeilichen Interesses. Das letzte Verfahren gegen 24 Ultras des Vereins wurde dabei im Sommer 2018 genauso eingestellt wie die anderen zuvor. im Zuge der Ermittlungen hatten die Behörden jedoch 920 Telefonanschlüsse abgehört, darunter Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern, also Journalisten, Sozialarbeitern, Ärzten und Anwälten. Erst dieser Skandal hatte zu größerem öffentlichen Interesse geführt.
Der Verlauf der Verfahren bestätigte für große Teile der sächsischen Zivilgesellschaft ihre Kritik: Die Ermittlungen nach dem Paragrafen 129 StGB dienten demnach vor allem der Ausschnüffelung und Einschüchterung von linkem Protest. Und in Sachsen gibt es daran offenbar ein großes Interesse der Behörden.
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