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Terroropfer würdig behandeln
Beauftragter des Bundes stellt Abschlussbericht vor und fordert Nachbesserung
Berlin, Halle, Hanau und Dresden - vier Orte in Deutschland, die in den letzten fünf Jahren zu Schauplätzen von Terroranschlägen wurden. 26 Menschen starben bei Angriffen mit Fahrzeugen und Waffen, bei denen rechtsradikale und islamistische Motive eine Rolle spielten. Jeder dieser Vorfälle sorgte auch für zahlreiche Verletzte, die unter den physischen oder psychischen Folgen leiden.
Die Bundesregierung schuf in Reaktion auf den Anschlag vom Breitscheidplatz, bei dem im Dezember 2016 ein Lastwagen in den Weihnachtsmarkt gefahren wurde, das Amt des Opferbeauftragten. Edgar Franke präsentierte am Dienstag in Berlin seinen ersten Abschlussbericht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bescheinigte Franke, er habe sein Amt »mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen ausgefüllt«.
Allein 3,7 Millionen Euro kamen den Opfern des Anschlags auf dem Breitscheidplatz zugute. Rund 1,3 Millionen Euro gingen an die Geschädigten des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau, knapp 500 000 Euro an die Opfer des Synagogen-Attentats in Halle. Dazu kam eine Reform des Opferentschädigungsrechts, mit der sich die monatlichen Zahlungen für dauerhafte Gesundheitsschäden fast verdreifacht hätten, sagte Franke. Geld könne das Leid der Betroffenen nicht lindern, betonte er. Es könne aber helfen, finanzielle Folgen aufzufangen.
Zahlen, die sich im Nachhinein zunächst gut lesen. »Die Hinterbliebenen vom Breitscheidplatz-Anschlag haben immer auf Lücken in der Versorgung hingewiesen«, sagte die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Parteivorsitzende Martina Renner gegenüber »nd«. Sie war für die Linke im Untersuchungsausschuss des Bundestages tätig. Renner fordert eine Beweislastumkehr bei Entschädigungsansprüchen, damit die Betroffenen nicht ständig nachweisen müssen, dass sie vor der Tat völlig gesund waren. Oft zogen sich die Versorgungsverfahren über Jahre hin.
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von Daniel Lücking
Bei der Betreuung und Versorgung der vom Anschlag direkt betroffenen Opfer und deren Angehörigen offenbarten sich massive Missstände, lautet auch die Einschätzung der Grünen-Abgeordneten Irene Mihalic und Konstantin von Notz. Es fehlte insgesamt an einem würdevollen und empathischen Umgang, der erforderlich gewesen wäre, um den Menschen in dieser Ausnahmesituation angemessen zu begegnen, teilen die Büros der Abgeordneten dem »nd« mit. Besonders beschämend für den deutschen Staat sei zudem auch, dass die israelischen Opfer geringere Leistungen erhielten als Betroffene aus EU-Staaten. Derartige Ungleichbehandlungen dürfen wir nicht hinnehmen.
»Die Opfer und ihre Angehörigen erwarten zu Recht, dass der Weg zu Verbesserungen konsequent weiter gegangen wird«, sagt auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser. In einem gemeinsamen Sondervotum hatten Linke, Grüne und FDP die weiterhin vorhandenen Unzulänglichkeiten kritisiert, die auch der Opferbeauftragte Franke nicht abstreitet. Dieser kritisierte, dass nicht alle Bundesländer Härtefallfonds eingerichtet hätten. Erst in fünf und absehbar sechs Bundesländern seien entsprechende Fonds vorhanden.
Das Defizit im Umgang mit den Angehörigen zeigte sich beim Hanau-Attentat gleichermaßen, wie schon beim Weihnachtsmarktanschlag. Angehörige mussten lange auf die Freigabe der Leichen warten, was bereits von den Hinterbliebenen des Breitscheidplatz-Attentats drei Jahre zuvor kritisiert worden war. Auch fehle es an einem sensiblen Umgang der Polizei, was die Überbringung von Todesnachrichten angeht. »Viele Hinterbliebene haben den Umgang mit ihnen in dieser Phase als belastend empfunden«, heißt es im Abschlussbericht, der sich ebenso damit befasst, wie den traumatisierenden Ereignissen in einer würdigen Form gedacht werden kann. »Noch immer wird Betroffenen vermittelt, dass sie lediglich Bittsteller sind trotz der vollmundigen Beileidsbekundungen«, kritisiert Renner.
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