- Brandenburg
- Corona-Verordnung
Nur geimpft oder genesen ins Gasthaus
Als Corona-Maßnahme weitet Brandenburg die 2G-Regel aus
Ab diesen Montag gelten in Brandenburg neue Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. So besteht nun auch in den Grundschulen wieder Maskenpflicht. Zuvor hatten nur die Schüler ab der 7. Klasse im Unterricht Masken tragen müssen.
Kernstück der neuen Corona-Verordnung, die vorerst bis zum 5. Dezember gilt, ist eine erhebliche Ausweitung der sogenannten 2G-Regel. Gaststätten, Theater, Kinos, Spielbanken, Freizeitbäder, Saunas, Diskotheken, Clubs und Festivals dürfen jetzt grundsätzlich nur noch von geimpften oder genesenen Personen aufgesucht werden und - soweit der Jugendschutz das erlaubt - von Kindern unter zwölf Jahren. Nicht mehr hinein dürfen ungeimpfte, negativ auf das Coronavirus getestete Menschen, wie es bei der 3G-Regel der Fall war. Ausnahmen gibt es für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen das mit einem Attest belegen und dürfen mit einem negativen Testnachweis auch dorthin, wo eigentlich 2G gilt. Allerdings müssen sie eine FFP2-Maske tragen. Die Mensa an der Hochschule ist ebenso wie die Betriebskantine von 2G ausgenommen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss getestet sein, wenn er zum Friseur oder zur Kosmetikerin will.
Die Eindämmungsmaßnahmen seien »zwingend erforderlich«, bedauerte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), als sein Kabinett die neue Verordnung am vergangenen Donnerstag beschlossen hatte. »Die Infektionszahlen haben sich in Brandenburg in den letzten acht Tagen verdoppelt. Geplante Operationen müssen bereits vielerorts wieder verschoben werden. Wir müssen handeln«, so Woidke.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) ergänzte: »Angesichts der explodierenden Infektionszahlen und der schnell steigenden Covid-19-Fälle, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen, sind schärfere Maßnahmen jetzt dringend notwendig. Anders können wir die rasante Verbreitung der infektiöseren Delta-Variante und damit eine drohende Überlastung unseres Gesundheitssystems nicht verhindern.«
7,9 Prozent der verfügbaren Intensivbetten im Bundesland sind mit Corona-Patienten belegt. 67 infizierte Menschen liegen auf Intensivstationen, 60 von ihnen müssen beatmet werden. Darüber hinaus werden in den Krankenhäusern noch 241 weitere Corona-Patienten behandelt. Am Wochenende stieg die Zahl der Todesfälle um neun auf 3977. Gerechnet auf je 100 000 Einwohner haben sich in den vergangenen sieben Tage 359,3 Brandenburger mit dem Coronavirus infiziert. Mit Abstand am höchsten ist dieser Wert mit 869,6 im Landkreis Elbe-Elster.
Zugleich weist Brandenburg eine der niedrigsten Impfquoten deutschlandweit auf. Nur 61,1 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft. Mit 57,4 Prozent liegt die Impfquote nur in Sachsen noch niedriger. Die höchste Quote hat mit 79,1 Prozent Bremen.
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