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12 Euro Mindestlohn, Cannabis-Legalisierung, Corona-Bonus - das steht im Ampel-Koalitionsvertrag
Eine laufend ergänzte Sammlung von Vereinbarungen der Koalition von SPD, Grünen und FDP
Berlin. Nach rund einmonatigen Verhandlungen haben SPD, FDP und Grüne ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Die Ampel-Parteien präsentierten das 177-seitige Dokument mit dem Titel »Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit« am Mittwoch in Berlin der Öffentlichkeit.
Die Koalitionsverhandlungen hatten Ende Oktober begonnen, nachdem die Sondierungsgespräche zuvor erfolgreich verlaufen waren. Beraten haben neben einer 21-köpfigen Hauptverhandlungsgruppe auch 22 Arbeitsgruppen aus fast 300 Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der drei Parteien. In der Nikolauswoche ab dem 6. Dezember soll nach bisherigen Plänen der Olaf Scholz (SPD) zum Bundeskanzler gewählt werden.
Die Ministerien - Zuschnitt und Besetzung:
Neben dem Bundeskanzleramt, das vom SPD-Politiker Olaf Scholz als Bundeskanzler und einem Kanzleramtsminister geleitet werden soll, wird es künftig 15 statt bisher 14 Bundesministerien geben. Davon sollen sechs von der SPD besetzt werden (Innen und Heimat, Verteidigung, Bauen, Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), fünf von den Grünen (Wirtschaft und Klimaschutz, Auswärtiges Amt, Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und vier von der FDP (Finanzen, Verkehr und Digitales, Bildung und Forschung sowie Justiz).
SPD, Grüne und FDP haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf ein neues Bundesministerium für Bauen verständigt. Vorgesehen ist zudem eine Erweiterung des Wirtschaftsministeriums um das Thema Klimaschutz. Das Innenministerium gibt die Bauabteilung an das neu geschaffene Ministerium ab.
Politische Maßnahmen:
- Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Nach der einmaligen Anpassung werde die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden. Derzeit beträgt die Lohnuntergrenze 9,60 Euro brutto. Laut bisheriger Rechtslage steigt der Mindestlohn zum 1. Januar auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro. Die Erhöhung auf 12 Euro war ein Kernversprechen von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz im Wahlkampf.
Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 wurden Anpassungen der Lohnuntergrenze von der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vorgegeben. Das Gremium folgt dabei im Wesentlichen der vorangegangenen Lohnentwicklung. Mit der einmaligen gesetzlichen Erhöhung soll dieser Anpassungsmechanismus vorübergehend durchbrochen werden.
- Verzicht auf Rentenkürzungen und ein höheres Renteneintrittsalter. Um diese Zusage generationengerecht abzusichern, solle in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung eingestiegen werde, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag. Die Kapitaldeckung solle »als dauerhafter Fond von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen«.
- Einführung eines Bürgergelds anstelle von Hartz IV. In den ersten beiden Jahren wird es gewährt, ohne dass das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung überprüft werden. Das entspricht den gegenwärtigen Corona-Ausnahmeregeln. Mitwirkungspflichten der Langzeitarbeitslosen und auch Sanktionen sollen zwar bleiben - aber spätestens Ende 2022 neu geordnet werden.
Die Leistungen für Kinder, darunter das Kindergeld, der Kinderzuschlag und Hartz IV-Leistungen, werden in einer Kindergrundsicherung zusammengefasst. Die automatische Auszahlung soll helfen, die Kinderarmut zu verringern. Anspruchsberechtige Familien müssen Leistungen nicht mehr einzeln beantragen. Die Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden.
- Bafög-Reform - ein Drehen an vielen Stellschrauben. Die staatliche Unterstützung soll künftig »elternunabhängiger« gestaltet werden. »Der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden.«
Geplant ist außerdem eine deutliche Erhöhung der Freibeträge. Zudem sollen unter anderem die Förderhöchstdauer verlängert und Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten angehoben werden. Man strebe »eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des zinsfreien Bafög-Volldarlehens für alle Studierenden an«.
Im Bereich der Weiterbildung will die Ampel-Koalition das Aufstiegs-Bafög ausbauen. Über das Aufstiegs-Bafög beteiligt sich der Staat an den Kosten von beruflichen Schulungsmaßnahmen, etwa wenn Arbeitnehmer sich zu staatlich anerkannten oder geprüften Fachkräften weiterbilden. Zudem will die neue Koalition ein sogenanntes Lebenschancen-Bafög schaffen, das die »selbstbestimmte Weiterbildung auch jenseits berufs- und abschlussbezogener Qualifikation für alle« ermöglichen soll.
Geplant ist außerdem die Einführung einer Bildungsteilzeit nach österreichischem Vorbild. Beschäftigte können so eine finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung erhalten. Dadurch soll in Absprache mit dem Arbeitgeber etwa das Nachholen eines Berufsabschlusses oder eine berufliche Neuorientierung ermöglicht werden.
- Bau von 400.000 neue Wohnungen pro Jahr als neuer Zielwert. 100.000 davon sollen öffentlich gefördert werden. Damit sich mehr Menschen eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus leisten können, will die Koalition die »Hürden beim Eigentumserwerb senken« - etwa mit Tilgungszuschüssen und Zinsverbilligungen bei Krediten für den Eigentumserwerb. Im Koalitionsvertrag festgehalten ist auch, dass die Parteien serielles und modulares Bauen und Sanieren weiterentwickeln wollen. Das soll das Bauen günstiger machen. Im Jahr 2020 waren in Deutschland rund 306.000 Wohnungen neu gebaut worden. Die aktuelle Regierung hatte sich 380.000 neue Wohnungen zum Ziel gesetzt.
- Verlängerung des Mietpreisbremse bis 2029 und Senkung des Kappungsgrenze. In angespannten Wohnungsmärkten will die Ampel die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken - ebenfalls eine Art Mietpreisbremse. Bislang können Vermieterinnen und Vermieter eine Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn sie in den letzten 15 Monaten unverändert geblieben ist. Wenn die bestehende Miete unter der ortsüblichen Miete liegt, dürfen sie sie innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent erhöhen: Das ist die Kappungsgrenze.
In Gebieten, wo die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, liegt die Kappungsgrenze aktuell bei 15 Prozent in drei Jahren, also jährlich bei fünf Prozent. Die Ampel will zudem »qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreitern und rechtssicher ausgestalten«. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten sieben Jahre herangezogen werden. Für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern sollen demnach qualifizierte Mietspiegel verpflichtend werden.
- Stärkung des Wohngelds mit Klimakomponente und kurzfristigem Heizkostenzuschuss. Zudem sollen sich künftig auch Vermieter an dem Heizkostenaufschlag durch den CO2-Preis beteiligen - bisher tragen dies nur die Mieter. Zum 1. Juni 2022 solle ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, sollten die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mietern geteilt werden.
- neuer Bonus für Pflegekräfte für ihre Arbeit gegen die Corona-Pandemie. Für den Bonus will die Ampeleine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Bis zu einer Summe von 3.000 Euro ist er steuerfrei. Wie hoch die Zahlung im Einzelnen ausfällt, lässt der Koalitionsvertrag offen. Zudem soll eine neue Expertengruppe mit Virologen, Epidemiologen, Psychologen und anderen Professionen im Kanzleramt als ständiger Krisenstab gebildet werden, die täglich die Lage und die Wirksamkeit beschlossener Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie beurteilen soll.
- eine »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften« einführen. Dadurch würden »die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet«. Das geplante Gesetz solle nach vier Jahren auf »gesellschaftliche Auswirkungen« überprüft werden. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: »Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis.« Bei der Vorbeugung gegen Missbrauch von Alkohol und Nikotin wollen die drei Parteien »auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen« setzen. Im Blick stehen sollen auch Modelle zum »Drug-Checking«. Bei solchen Angeboten können zum Beispiel Partygänger auf dem Schwarzmarkt gekaufte Drogen auf Reinheit testen lassen.
- Kohleausstieg bis 2030 möglich: »Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung nötig. Idealerweise gelingt das schon bis 2030«, heißt es im Koalitionsvertrag. Demnach soll ein vorgezogener Kohleausstieg über einen massiven Ausbau Erneuerbarer Energien und über den Bau moderner Gaskraftwerke gelingen. Bis 2030 soll Deutschland 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen. Bislang galt das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 65 Prozent erreicht zu haben.
- Auslaufen der EGG-Umlage Ende 2022. Zum 1. Januar 2023 soll die Finanzierung der milliardenschweren EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über den Strompreis abgeschafft werden. Mit Blick auf steigende CO2-Preise im Verkehrs- und Wärmebereich, soll so für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise gesorgt werden. Die Finanzierung der Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll zum 1. Januar 2023 in den Haushalt übernommen werden. Die Finanzierung solle der Energie- und Klimafonds übernehmen, der aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gespeist werde.
Mit der milliardenschweren EEG-Umlage werden Ökostromanlagen gefördert. Die Umlage sinkt im Jahr 2022 zwar deutlich, auch durch Mittel aus dem Bundeshaushalt. Sie ist allerdings nur ein Bestandteil des Strompreises. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox bringt die Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 deutliche Entlastungen für Verbraucher. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden liege die Entlastung bei rund 177 Euro.
- Einhaltung der Schuldenbremse ab 2023. Im kommenden Jahr müssten wegen der andauernden Pandemie-Folgen noch einmal neue Kredite aufgenommen werden. Das Geld solle »insbesondere für die Überwindung der Coronakrise und Maßnahmen für eine schnelle wirtschaftliche Erholung« genutzt werden. Ab 2023 werde die Verschuldung auf den in der Schuldenbremse vorgegebenen Spielraum beschränkt.
Die Schuldenbremse in Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt zwar ausgeglichene Haushalte vor, erlaubt in wirtschaftlich stabilen Zeiten aber geringe Kredite über 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Im Vor-Corona-Jahr 2019 wären das rund 12 Milliarden Euro gewesen.
- eine Quote von 30 Prozent für den Ökolandbau bis 2030. Für das Ziel von mehr Ökolandbau sollen unter anderem die Bundesmittel für das Bundesprogramm Ökolandbau erhöht werden. Nach Angaben des Umweltbundesamts betrug der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche im vergangenen Jahr 9,6 Prozent. Neben mehr Ökolandbau ist laut Koalitionsvertrag auch eine Reduktion von Pestiziden »auf das notwendige Maß« vorgesehen. Das Pestizid Glyphosat soll bis Ende 2023 vom Markt verschwinden.
Beim Tierschutz wollen SPD, Grüne und FDP ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einführen, die auch den Transport und die Schlachtung der Tiere umfasst. Außerdem soll laut Koalitionsvertrag eine »umfassende Herkunftskennzeichnung« für Fleisch eingeführt werden. Landwirte sollen finanzielle Hilfe beim artgerechten Umbau der Nutztierhaltung.
- Reformierung und Auslaufen der Förderung für Elektroautos bis Ende 2025. Die geltende Innovationsprämie zum Kauf eines E-Autos und Hybride soll noch bis Ende 2022 fortgeführt werden. Ab Januar 2023 solle die Förderung nur noch für Autos gewährt werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dafür müssen sie unter anderem elektrisch eine bestimmte Mindestreichweite erreichen, ab dem 1. August 2023 sind dafür 80 Kilometer vorgesehen. Nach 2025 soll es keine Innovationsprämie mehr geben.
- Zielwert von mindestens 15 Millionen E-Autos bis 2030. Politische Zielvorgaben für die Zahl von E-Autos auf deutschen Straßen gab es bisher nicht. Das Umweltbundesamt benennt in einem jüngst vorgestellten Konzept bis 2030 einen nötigen Bestand von rund 16 Millionen Elektro-Fahrzeugen für erforderlich, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Ampel-Partner wollen dazu Bürokratiehemmnisse abbauen und die Ladeinfrastruktur ausbauen. Ziel sei es, bis 2030 eine Million öffentliche und »diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkte« für Elektrofahrzeuge zu erreichen.
- Ausweitung der LKW-Maut auf Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen. Zudem soll ein CO2-Zuschlag eingeführt werden - unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Weiter heißt es: »Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen.«
Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Lkw-Maut bringt Milliardeneinnahmen, mit denen die Straßeninfrastruktur finanziert wird.
- Einführung ein neuen Staatsangehörigkeitsrechts, das Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfacht. Eine Einbürgerung solle in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren.
- Abschaffung des vielfach kritisierten Transsexuellengesetz. Es solle »durch ein Selbstbestimmungsgesetz« ersetzt werden, heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag. Dies umfasse »ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft« möglich mache.
- Abschaffung des Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. »Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB«, heißt es im Koalitionsvertrag.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in »grob anstößiger Weise«. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.
- Streichung des Begriff »Rasse« soll aus dem Grundgesetz. Der entsprechende Grundgesetzartikel 3 soll zudem um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzt werden. Auch die bisher regierende große Koalition hatte entsprechende Pläne, setzte diese aber bis zur Bundestagswahl nicht mehr um.
- Erleichterung des Familiennachzugs. Sogenannte subsidiär Geschützte sollen wieder den nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Schutzberechtigten gleichgestellt werden. Den untergeordneten subsidiären Schutz haben seit 2015 vor allem syrische Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten. Für sie wurde 2016 der Familiennachzug ausgesetzt, 2018 dann ein Kontingent mit 12.000 Plätzen pro Jahr geschaffen.
Mit der Gleichstellung hätten sie wie vor 2016 wieder einen Rechtsanspruch auf das Nachholen der Kernfamilie, konkret der Ehepartner, der minderjährigen Kinder oder umgekehrt der Eltern zum minderjährigen Kind. Die Ampel-Koalition sagt zudem zu, dass auch minderjährige Geschwister eines in Deutschland gelandeten Kindes nachgeholt werden können.
- Absenkung des Mindestalter zum Erwerb eines Pkw-Führerscheins auf 16 Jahre statt wie bisher begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Damit sollten Jugendliche schon frühzeitig für die Gefahren im Straßenverkehr geschult werden. Agenturen/nd
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