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- Drogenpolitik und Justizreform
Susanne Hoffmann (CDU): Cannabis – eine Gefahr für Jugendliche
Brandenburger Justizministerin über die Legalisierung von Drogen und ihre Arbeitsgerichtsreform
Obwohl Sie mit der umstrittenen Arbeitsgerichtsreform für einigen Wirbel gesorgt haben, scheinen Sie in Justizkreisen beliebt zu sein. Wieso ist das so?
Ich habe von der Koalition eine sehr schöne Mitgift erhalten: 77 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte und 105 Stellen im nichtrichterlichen Dienst. Damit konnten wir das Hauptproblem der brandenburgischen Justiz lösen: die jahrelange personelle Unterbesetzung. Deren Folge waren eine hohe Zahl von Altbeständen und überlange Verfahrenslaufzeiten. Ich bin überzeugt, dass damit auch die Justiz ihren Anteil an der zunehmenden Politik- und Staatsverdrossenheit hat. Wenn die Bürger zu lange auf eine gerichtliche Entscheidung warten müssen und sich dadurch nicht ernst genommen fühlen, beeinträchtigt dies das Ansehen der Justiz als Dritte Gewalt und letztlich den Rechtsfrieden in unserem Land. Deshalb war es so wichtig, die Justiz wieder in die Lage zu versetzen, ihren für den Zusammenhalt in der Gesellschaft existenziell wichtigen Aufgaben nachkommen zu können.
Das ging alles mit neuen Stellen?
Mit den neu bewilligten Stellen allein war es aber noch nicht getan. Es galt, qualifizierte Nachwuchskräfte zu finden, um die Stellen auch zu besetzen – und das war unter den Bedingungen der Corona-Pandemie nicht ganz einfach. Denn es mussten in allen Geschäftsbereichen Bewerbungsgespräche und aufwändige Auswahlverfahren durchgeführt werden. Zudem mussten die jungen Richter und Staatsanwälte durch den in Präsenz tagenden Richterwahlausschuss gewählt werden. Ich denke, der Richterwahlausschuss hat in den letzten zwei Jahren so viele Personalentscheidungen getroffen wie seit der Wende nicht mehr. Insofern bin ich stolz, dass es in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Justizbereiche gelungen ist, diese Stellen auch zu besetzen. Insgesamt können wir in dieser Legislatur 161 Neueinstellungen von Richtern und Staatsanwälten und 231 Neueinstellungen im nichtrichterlichen Dienst verzeichnen. Die personelle Konsolidierung der Justiz kann somit als weitgehend abgeschlossen betrachtet werden.
Seit zwei Jahren ist Susanne Hoffmann (CDU) brandenburgische Justizministerin.
Geboren am 2. Februar 1960 in Berlin, studierte sie von 1978 bis 1984 Jura an der Freien Universität im Westteil der Stadt. Seit 1987 Staatsanwältin und seit 1995 Oberstaatsanwältin in Berlin wirkte sie von 2000 bis 2005 in der Senatsjustizverwaltung. Dann wechselte sie zur brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft, landete schließlich beim Potsdamer Justizressort und wurde im Juni 2019 – noch in der Amtszeit von Justizminister Stefan Ludwig (Linke) – Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg und damit die erste Frau in dieser Führungsposition. Ihr Vorgänger, der langjährige und angesehene Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, war als SPD-Mitglied bei der Bundestagswahl 2017 angetreten, aber nicht ins Parlament eingezogen, und 2018 im Alter von 65 Jahren an Krebs gestorben – vier Monate, nachdem er in Pension gegangen war. Mit ihrer Bewerbung als Generalstaatsanwältin hatte sich Hoffmann gegen ihren von der SPD favorisierten Mitbewerber Andreas Behm durchgesetzt. Der wurde im zweiten Anlauf doch noch Generalstaatsanwalt, als Hoffmann am 20. November 2019 zur Justizministerin ernannt wurde.
Liegt das auch daran, dass Sie als CDU-Politikerin von der SPD-Finanzministerin mehr Stellen zugestanden bekommen haben als frühere Linke-Justizminister von Finanzministern ihrer eigenen Partei?
Die Politik hatte bereits erkannt, dass bei der Ausstattung der Justiz dringender Handlungsbedarf bestand. Daher war die personelle Konsolidierung der Justiz auch Gegenstand der Koalitionsvereinbarung von SPD, CDU und Grünen. Es hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es so wie bisher ohne Gefahr für den Rechtsfrieden nicht weitergehen konnte. Insbesondere die CDU hat sich daher in den Koalitionsverhandlungen stark für die Belange der Justiz eingesetzt.
Vielleicht hat das größere Ansehen, das Sie im Vergleich zu ihren linken Amtsvorgängern unter Richtern und Staatsanwälten und im Ministerium zu genießen scheinen, schlicht damit zu tun, dass diese Kreise eher konservativ eingestellt sind?
Nein, das glaube ich nicht. Wenn es einem gelingt zu vermitteln, dass man sich mit ganzer Kraft für die Interessen der Justiz einsetzt und ihre großen und kleinen Probleme zu lösen sucht, dann spielt die Parteizugehörigkeit keine Rolle.
Ihre umstrittene Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit erscheint angesichts stark gesunkener Fallzahlen in diesem Bereich logisch. Auch die drei Minister vor Ihnen dachten ja in diese Richtung. Warum aber wird ausgerechnet das Arbeitsgericht in Potsdam geschlossen? Es ist doch am besten ausgelastet.
Das beruht auf einer strukturpolitischen Entscheidung der Landesregierung. Die staatlichen Institutionen sollen nicht alle in der Landeshauptstadt konzentriert sein, sondern sich über das gesamte Land verteilen. Vor diesem Hintergrund war es folgerichtig, das Arbeitsgericht in Brandenburg/Havel zu erhalten und stattdessen das Arbeitsgericht in Potsdam zu schließen. Übrigens: Anders als von Kritikern der Reform vorhergesagt, hat sich die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren durch die Coronakrise nicht erhöht. Die Reform bleibt richtig und notwendig.
Es wurde Personal eingestellt und die Arbeitsgerichtsreform beschlossen. Ist das die Bilanz von zwei Jahren Justizministerin Susanne Hoffmann?
Nicht nur. Neben der Verbesserung der Personalsituation ist die Digitalisierung der Justiz ein weiterer Schwerpunkt meiner Amtszeit. Wie wichtig eine leistungsfähige digitale Infrastruktur nicht nur für die Justiz ist, hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie eindringlich vor Augen geführt. Es lässt sich sagen, dass wir auch auf diesem Weg in den letzten zwei Jahren erhebliche Fortschritte erzielt haben. Voraussetzung hierfür war die personelle Stärkung des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz, des ZenIT, der rund 75 Behörden beziehungsweise Gerichte und etwa 5500 Anwender betreut. Grundsätzlich ist es schwer, auf dem freien Arbeitsmarkt IT-Fachkräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Es besteht eine hohe Nachfrage und in der Wirtschaft werden Löhne gezahlt, mit denen der Staat nicht konkurrieren kann. Trotzdem ist es uns gelungen, den vorgefundenen Personalbestand des ZenIT von 43 Mitarbeitern auf 92 zum Ende dieses Jahres zu erhöhen – mittels innovativer Maßnahmen zur Personalgewinnung, auch des Einsatzes sogenannter Headhunter. Zusätzlich konnten wir die Zahl der zugewiesenen Stellen von 73 auf mittlerweile 119 erhöhen, deren zügige Besetzung angestrebt wird.
Was hat das gebracht?
Die verbesserte Personalsituation beim ZenIT hat zu deutlichen Fortschritten bei der Einführung der elektronischen Akte geführt, für deren flächendeckende Einführung der Bundesgesetzgeber eine Frist bis zum Jahr 2026 gesetzt hat. Ein bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) begonnenes Pilotprojekt wurde in dieser Legislatur auf alle Zivilkammern sowie die Kammer für Handelssachen ausgeweitet. Seit 1. Mai 2021 erfolgt die Pilotierung der elektronischen Akte für Familiensachen bei dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel, seit 1. Juni für Zivilsachen bei dem Amtsgericht Strausberg und seit 1. September für Zivil- und Handelssachen bei dem Landgericht Neuruppin. Für das kommende Jahr ist im Rahmen eines regulären Roll-Outs die Einführung der elektronischen Akte beim Brandenburgischen Oberlandesgericht, den Landgerichten Potsdam und Cottbus – und damit in allen Landgerichten – sowie weiteren Amtsgerichten geplant.
Oft wurde beklagt: Das veraltete Faxgerät sei aus allen Büros verschwunden, nur aus den Gerichten nicht.
Auch das ändert sich derzeit. Der elektronische Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist im Land Brandenburg für Rechtsanwälte und Behörden bereits weitgehend eröffnet. Ab dem 1. Januar 2022 wird die elektronische Kommunikation auch für Bürger zugänglich sein. Am Landgericht Neuruppin haben wir zudem kürzlich den ersten vollständig digital ausgestatteten Sitzungssaal eingerichtet. Hier braucht bei einer Verhandlung nur noch der Richter im Gerichtssaal zu sitzen. Kläger, Beklagte und ihre Anwälte können über das Internet an der Verhandlung teilnehmen. Dies hat in vielerlei Hinsicht Vorteile. Es können lange Anfahrten entfallen, was Kosten spart und die Umwelt entlastet. Diese Technik hilft uns also nicht nur, in der Corona-Pandemie die Ansteckungsgefahren zu reduzieren. Im Rahmen des aus Mitteln des brandenburgischen Zukunftsinvestitionsfonds finanzierten Projekts »Innovative Sitzungssaalausstattung« werden wir in dieser Legislatur eine Vielzahl weiterer Sitzungssäle in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten entsprechend ausstatten.
Könnte und sollte der digitale Gerichtssaal den herkömmlichen komplett ersetzen?
Mein Leitbild für die Justiz sind nach wie vor Präsenzverhandlungen. Auch muss man die verschiedenen Justizbereiche differenziert betrachten. Bei der Finanzgerichtsbarkeit wäre es eher vorstellbar, Verfahren regelmäßig digital durchzuführen. In Familiensachen und Strafprozessen halte ich dagegen die persönliche Wahrnehmung und Ansprache für kaum verzichtbar.
Sie sagten vor einiger Zeit im Rechtsausschuss des Landtags, es sei gelungen, die Pandemie aus den Gefängnissen herauszuhalten. Gilt das immer noch?
Wir hatten tatsächlich nur Einzelfälle, die unmittelbar isoliert werden konnten. Vorteilhaft war, dass wir schnell risikomindernde organisatorische Maßnahmen ergriffen haben und es uns gelungen ist, die Gefangenen als prioritäre Personengruppe früh durch den Einsatz mobiler Impfteams in den Anstalten zu impfen.
Ich nehme an, auch ein Gefangener darf selbst entscheiden, ob er sich impfen lässt. Wie hoch war die Bereitschaft dazu?
Durchaus hoch, jedenfalls nicht niedriger als in der gesamten Bevölkerung.
In der Corona-Pandemie setzten Sie, um die Gefängnisse zu entlasten, die Ersatzfreiheitsstrafe aus, bei der Geldstrafen abgesessen werden. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird als ungerecht empfunden, da Vermögende bezahlen können und Arme hinter Gitter müssen. Was halten Sie von der linken Idee, diese Strafe abzuschaffen?
Die Ersatzfreiheitsstrafen waren lediglich auf dem Höhepunkt der einzelnen Coronawellen ausgesetzt, gegenwärtig werden sie wieder vollstreckt. Nach meiner Ansicht sollte man alle denkbaren Anstrengungen unternehmen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Dies geschieht auch, da eine Ersatzfreiheitsstrafe erst vollstreckt wird, wenn andere Maßnahmen zuvor nicht erfolgreich waren. Zunächst wird dem Verurteilten eine Ratenzahlung ermöglicht, dann wird ihm gemeinnützige Arbeit angeboten, wobei auch seine individuelle Leistungsfähigkeit Berücksichtigung findet. Nur wenn der Betreffende auch dieses Angebot nicht wahrnimmt, kommt es zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei muss es als ultima ratio bedauerlicherweise auch bleiben. Ansonsten müssten wir in diesen Fällen sagen: Wir verzichten ganz auf eine Strafe. Das wäre aber gegenüber den vielen Verurteilten, die ihre Geldstrafe zahlen oder soziale Arbeit leisten, nicht nur ungerecht, sondern unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht vertretbar.
In Brandenburg streitet der bekannte Bernauer Amtsrichter Andreas Müller für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Auf Bundesebene stellt die neue Koalition aus SPD, FDP und Grünen die Weichen dafür. Wie denken Sie darüber?
Der Konsum von Cannabis ist gerade für Jugendliche mit erheblichen gesundheitlichen Gefahren verbunden. Das in der Entwicklungsphase befindliche jugendliche Gehirn ist besonders anfällig für Störungen. Und es ist wissenschaftlich belegt, dass Cannabis die Gehirnstrukturen angreift und die Entwicklung des Gehirns Jugendlicher negativ beeinflusst. Die nachweisbaren Folgen reichen von einer deutlichen Zunahme von Psychosen bis hin zu schizophrenen Erkrankungen. Neben psychotischen Störungen lassen sich auch Motivationsstörungen wie anhaltende Lethargie und Passivität als Folge von jugendlichem Cannabiskonsum feststellen. Auch bei Erwachsenen kann der Konsum von Cannabis psychische Störungen verursachen, allerdings ist das Risiko aufgrund der abgeschlossenen Gehirnentwicklung geringer. Im Übrigen hat sich gezeigt, dass es in den Staaten, die den Konsum von Cannabis legalisiert haben, zu einer Erhöhung der Kosten für die Gesundheitssysteme gekommen ist. Wenn es jetzt in Deutschland zu einer Legalisierung von Cannabis kommt, fürchte ich nicht nur eine Verharmlosung dieser jedenfalls für Jugendliche gefährlichen Droge. Selbst bei der vorgesehenen kontrollierten Abgabe wird der Zugang zu dieser Droge auch für Jugendliche erheblich erleichtert werden.
Wieso das?
Genauso wenig, wie es uns gelingt, trotz des bestehenden Alkoholverbots den erheblichen Alkoholmissbrauch Jugendlicher zu verhindern, werden wir bei Cannabis sicherstellen können, dass nicht der große Bruder oder ein älterer Freund die Droge in Apotheke oder Coffeeshop legal besorgt, um sie dann weiterzugeben. Das bereitet mir als Justizpolitikerin Sorgen. Aber es liegt in der Verantwortung des Bundesgesetzgebers, über die Frage der Legalisierung von Cannabis zu entscheiden. Aktuell ist der Besitz von Cannabis aufgrund des Bundesgesetzes eine Straftat. Auf Landesebene können wir nur bestimmen, bis zu welcher Menge Verfahren wegen Besitzes von Cannabis regelmäßig wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. In Brandenburg liegt der Grenzwert hierfür bei sechs Gramm, so wie in den meisten anderen Bundesländern.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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