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Haftstrafe für Inger Støjberg
Frühere Ausländerministerin in Dänemark wegen Amtsmissbrauch verurteilt
Das Urteil kam für die Angeklagte sichtlich überraschend. Vor dem Betreten des Gerichtssaals hatte Inger Støjberg, Dänemarks Ministerin für Ausländer und Integration von 2016 bis 2019, gegenüber der versammelten Presse noch erklärt, dass sie mit Freispruch rechne. Doch die Richter verurteilten Støjberg zu 60 Tagen Gefängnis ohne Bewährungsmöglichkeit.
Teller und Rand ist der neue ndPodcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
Dem Urteil war mit Spannung entgegengesehen worden. Denn dass Minister von Dänemarks höchstem Anklageorgan, dem sogenannten Reichsgericht, des Amtsmissbrauchs angeklagt werden, passiert nicht alle Tage. Der Ex-Ministerin für Ausländerfragen wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil sie 2016 anordnete, dass asylsuchende Paare, bei denen ein Partner minderjährig ist, voneinander getrennt werden müssen. Und dies ohne Einzelfallprüfung und Anhörung der Ehepartner. 2016 waren auf Støjbergs Anweisung hin 23 Paare mit meist nur geringem Altersunterschied getrennt worden. Sie wurden in verschiedenen Zentren untergebracht, während ihre Fälle geprüft wurden.
Nach dänischem Recht müssen beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein, frühere Ausnahmeregelungen sind nicht mehr in Kraft. Diesen Rechtszustand wollte die Ministerin auch in solchen Fällen durchsetzen. Sowohl eine vorhergehende parlamentarische Untersuchungskommission wie auch 25 der 26 Richter befanden ihre Anweisung jedoch für rechtswidrig und sahen darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die die Familie unter besonderen Schutz stellt.
Die Karrierepolitikerin, die im Februar nach innerparteilichem Streit die konservativ-liberale Venstre verlassen hatte, muss nun nicht damit rechnen, die zwei Monate in einer Gefängniszelle zu verbringen. Es besteht die Möglichkeit, die Strafe im Hausarrest mit einer elektronischen Fußfessel zu verbüßen. Beim Verlassen des Gerichts beharrte Støjberg darauf, dass ihre Anweisung nur dem Schutz sogenannter Kinderbräute gedient habe. Die meisten dänischen Medien und die linken Parteien würdigen das Urteil positiv, während sich die bürgerlichen Parteien bedeckt geben. Nur rechte Parteien bezeichnen es als Rechtsverdrehung.
Das Reichsgericht besteht paritätisch aus Richtern des Obersten Gerichtes und Mitgliedern des Parlaments. Prozessform, Rechtsgrundlagen und eventuelle Strafen folgen den Regeln des sonstigen Rechtssystems, gegen einen Urteilsspruch kann jedoch keine Berufung eingelegt werden. Formeller Ankläger, wenn einem Mitglied der Regierung schwerer Amtsmissbrauch vorgeworfen wird, ist das Parlament. Seit 1849, als das Reichsgericht mit der Einführung der konstitutionellen Monarchie eingerichtet wurde, ist ein solches nur fünfmal zusammengetreten, zweimal sprach es dabei milde Bewährungsstrafen aus.
Der Prozess gab Einblick in Entscheidungsprozesse, die der Öffentlichkeit sonst verborgen bleiben. Dabei wurde deutlich, dass die leitenden Beamten ihre Ministerin darauf hingewiesen hatten, dass ihre Anweisung ungesetzlich war. Støjberg blieb jedoch uneinsichtig und setzte eine offizielle Pressemitteilung durch, in der ihre Haltung als ihr klarer Wille mitgeteilt wurde. Dieser wurde in den verschiedenen Asylzentren anschließend umgesetzt und wischte frühere Verwaltungsakte beiseite, wurde zur verbindlichen Entscheidungsgrundlage erhoben.
Bei ihren Vernehmungen hatten sich Beamte auf diesen Ukas der Politikerin berufen, damit ihr eigenes Handeln gerechtfertigt und die angespannte Stimmung im Ministerium erklärt. Im Falle eines Freispruchs der Ministerin hätten an ihrer Stelle diese Beamten angeklagt werden müssen. Das Urteil dürfte sich darauf auswirken, wie künftig in den Ressorts Verantwortungsbereiche abgegrenzt werden.
Støjberg hätte sowohl die Untersuchungskommission als auch die Verhandlung vor dem Reichsgericht vermeiden können, wenn sie sich entschlossen hätte, sich im Folketing, dem dänischen Parlament, für ihre Entscheidung zu entschuldigen. Dazu war die Abgeordnete jedoch nicht bereit. Das Ansinnen wies sie mit der Bemerkung zurück, dass »diese Sache ein Reichsgericht wert« sei. Als Nächstes wird der zuständige parlamentarische Ausschuss darüber befinden, ob die ehemalige Ministerin weiterhin Abgeordnete bleiben darf. Von Rechtspopulisten und Ausländerfeinden wird Støjberg bereits länger umworben.
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