Erinnern an Opfer staatlicher Gewalt

In Bremen entsteht ein Gedenkort für die Opfer von Brechmittelvergabe – was heute als Folter gilt

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 3 Min.

Am 7. Januar 2005 starb Laye Alama Condé in Polizeigewahrsam. Der Polizeiarzt Igor V. hatte dem gefesselten Asylsuchenden aus Sierra Leone Wasser und Brechmittel durch eine 70 Millimeter lange Nasensonde eingeflößt. Condé fiel daraufhin ins Koma. Wenige Tage später starb er. Nun soll in Bremen ein Gedenkort errichtet werden – für Condé und Hunderte weitere Menschen, die zwischen 1991 und 2005 in Bremen dieser gewaltsamen Behandlung ausgesetzt waren. Die meisten Betroffenen waren Schwarze Menschen und Personen of Color, die von der Polizei verdächtigt wurden, Drogendealer zu sein. »Es soll daran erinnert werden, dass kein Mensch in staatlicher Obhut gefoltert werden, zu Schaden kommen oder sterben darf«, heißt in einem Aufruf des Senats von SPD, Grünen und Linkspartei.

Bis zum 28. Februar können sich Menschen bewerben, die als Teil einer Auswahlkommission über die Gestaltung des Gedenkorts mitentscheiden wollen. Gesucht werden Personen, die in Bremen leben, ein besonderes Interesse oder eine Expertise als Betroffene haben. Der Sprecher des Bremer Kultursenators, Werner Wick, geht von einer regen Beteiligung aus. Der Gedenkort soll bis Ende 2023 in der Nähe des Gerhard-Marcks-Hauses entstehen, einem Museum für moderne und zeitgenössische Bildhauerei. Er liegt mitten im »Viertel«. Damit sei er der Öffentlichkeit gut zugänglich, es gebe aber auch Ortsbezüge, zum Beispiel durch das alte Polizeihaus in Sichtnähe, so Wick am Mittwoch gegenüber »nd«.

Im Jahr 1996 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verabreichen von Brechmitteln als Verstoß gegen die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewertet. 2006 wurde die Praxis vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Folter eingestuft und verboten. In der Zwischenzeit war sie in Deutschland immer wieder angewendet worden – zur »Beweismittelsicherung«, wie es hieß. Verschluckte Drogenpäckchen sollten so erzwungen herausgewürgt werden – heute halte man die Menschen dafür in Gewahrsam und fange gegebenenfalls Drogenpäckchen in der Toilette auf, sagt Wick.

Der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz war dagegen noch 2002 überzeugt: »Es gibt keine andere Methode der Beweissicherung.« Als Innensenator von Hamburg hatte der SPD-Politiker ein Jahr zuvor die Praxis eingeführt. Auch nach dem Tod des Asylsuchenden Achidi John in Polizeigewahrsam verteidigte er sie als »mildesten Einsatz«. In Bremen war das ebenfalls lange die Überzeugung vieler Politiker*innen. 2001 scheiterte ein Antrag der Grünen in der Bürgerschaft, den Brechmitteleinsatz zu beenden, an der damaligen Regierungskoalition aus CDU und SPD. »Schwerstkriminelle« hätten mit »körperlichen Nachteilen zu rechnen«, sagte der damalige Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) nach dem Tod Condés.

Straflosigkeit mit System. Die Kampagnengruppe »Death in Custody« zeigt: Oury Jalloh war kein Einzelfall.

»Die Praxis der Brechmittelvergabe war Ausdruck staatlicher Diskriminierung von Schwarzen Menschen«, sagt Gundula Oerter von der »Initiative in Gedenken an Laye Alama Condé« heute. Die Initiative erinnert jedes Jahr mit einer Gedenkveranstaltung an den Tod Condés und hat lange Zeit einen solchen Gedenkort gefordert - in der Zwischenzeit hatte sie einen mobilen Gedenkort geschaffen. Sie begrüßt, dass nun die Menschen über die künstlerische Gestaltung des Gedenkortes entscheiden sollen, die Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung haben und womöglich selbst von Brechmittelvergabe betroffen waren. »Diese Folter ist zwar seit Langem verboten, doch struktureller Rassismus und alltägliche rassistische Angriffe sind nach wie vor aktuell«, sagt Oerter. Auch Racial Profiling, Polizeikontrollen aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds, sind für viele Menschen bis heute Alltag. Die Initiative fordert, rassistische Gewalt zu benennen und zu beenden. »Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weit über den zu realisierenden Gedenkort hinausreicht«, betont Oerter.

Die Gedenkkundgebung zum 17. Todestag von Laye Alama Condé findet am 7. Januar um 17 Uhr in der Langemarckstraße in Bremen statt.

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