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- Berufungsprozess gegen Umweltaktivistin
Zweite Runde im Verfahren gegen »Ella«
Der Umweltaktivistin werden Angriffe auf Polizisten vorgeworfen. Sie befindet schon sich seit Ende 2020 in Haft
Am Montag begann vor dem Landgericht Gießen der Berufungsprozess um den Fall der Umweltaktivistin, die sich Ella nennt. Im Verfahren wird sie als »unbekannte weibliche Person 1«, kurz UWP1, bezeichnet, weil sie sich weigert, ihre Personalien anzugeben. Ella war im ersten Verfahren vorgeworfen worden, bei der Räumung von Baumhäusern im Dannenröder Forst in Mittelhessen Polizisten angegriffen haben soll. Das Amtsgericht Alsfeld hatte Ella am 23. Juni vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte selbst Berufung eingelegt.
Bereits seit ihrer Verhaftung im Dannenröder Wald vor über einem Jahr saß die Aktivistin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft fordert im Berufungsverfahren drei zusätzliche Monate Haft für Ella, während die Verteidigung schwerwiegende Verfahrensfehler der ersten Instanz sieht. Sie fordert die sofortige Freilassung ihrer Mandantin.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Während vor dem Gerichtssaal circa 50 Menschen mit Trommeln für die Freilassung ihrer Mitstreiterin demonstrierten, erzählte Ella im Gerichtssaal zum ersten Mal von der Situation, in der sie festgenommen wurde. Ruhig erklärte sie, wie sie eine Panikreaktion gehabt hätte, als die zwei SEK-Beamten an ihrer Sicherung zerrten, während sie sich in etwa 15 Metern Höhe anseilte, um die Räumung der Baumhaussiedlung im »Camp Nirgendwo« zu verhindern. Sie habe einfach nur von ihnen wegkommen wollen. Die Erinnerung an zwei vorangegangene Situationen, in denen Aktivist*innen im Dannenröder Wald durch Polizeieingriffe aus mehreren Metern Höhe abgestürzt seien, habe zu ihrer Reaktion geführt. Baumbesetzungen bezeichnet Ella als »friedliche direkte Aktion«. Zum Urteil der ersten Instanz findet sie klare Worte: »Die Repression gegen mich bezweckt Einschüchterung.«
Die Darstellungen des Geschehens von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an jenem 26. November 2020 im Dannenröder Wald könnten nicht unterschiedlicher sein: Laut Anklagebehörde soll Ella zwei SEK-Beamte bei ihrer Räumung gefährdet und einen der beiden mit einem Tritt an den Kopf getroffen haben. Ella und ihre Verteidigung hingegen sagen, dass es zwar zu einer »ausscherenden Bewegung« ihres Fußes gekommen sei, die Beamten aber zu keinem Zeitpunkt getroffen und auch sonst nicht durch Ella gefährdet gewesen seien. Stattdessen wirft die Verteidigung den Beamten schweres Fehlverhalten im Amt vor, da einer der beiden Ella mit Eisenringen auf die Hände geschlagen hätte.
Der Fall Ella hat in den letzten Monaten immer wieder für Aufsehen gesorgt. Aktivist*innen drehten beispielsweise den Film »Ella«, in dem sie versuchten, über das wahre Geschehen aufzuklären.
Am ersten Tag des Berufungsprozesses beantragte die Verteidigung, dass die beiden SEK-Beamten im Verfahren aussagen sollten. Die Polizisten, auf deren Aussagen die Verurteilung von Ella im Juni hauptsächlich beruhte, möchten anonym bleiben. Es gebe aber keinen Grund, die Anonymität zu bewahren, denn eine Gefährdung der Beamten existiere nicht, argumentierte die Verteidigung. Ihre Anonymität führe dazu, dass man anzweifeln könne, dass ihre Aussagen der Wahrheit entsprechen.
»Ich gehe davon aus, dass Ella nach diesem Prozess freigelassen wird«, sagt Jörg Bergstedt, der in der ersten Instanz Mitverteidiger von Ella war. Sie habe bald zwei Drittel ihrer Haftstrafe abgesessen, weswegen ein Fluchtgrund nicht mehr gegeben sei. Auch Richter Nink bekräftigte, dass eine frühzeitige Freilassung möglich sei – allerdings ist bisher unklar, unter welchen Bedingungen es dazu kommen könnte. Lieber wäre es dem Richter, wenn Ella ihre Identität preisgeben würde. Dies möchte sie aber nicht. In einem ihrer Briefe an die Öffentlichkeit nennt sie als Begründung Personenschutz. Es gehe nicht darum, wer sie sei, sondern um die Sache.
Im Verfahren sind sieben weitere Verhandlungstermine bis zum 1. März angesetzt, der nächste findet an diesem Mittwoch statt.
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