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Umkämpft wie schon lange nicht mehr
Gewerkschaften fordern umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
Jedes Betriebsratsmitglied sollte eine Ausgabe haben. Arbeitgeber*innen sehen es nicht so gerne, wenn damit argumentiert wird, denn es gibt der Belegschaft gegenüber dem Kapital einiges an Mitspracherechten: das Betriebsverfassungsgesetz, kurz: BetrVG. Es feiert dieser Tage seinen 50. Geburtstag. Es gilt seit dem 19. Januar 1972, wobei derzeit meist auf sein Inkrafttreten am 18. Januar verwiesen wird. Dabei sind seine Inhalte in Zeiten der Digitalisierung wie schon lange nicht mehr Gegenstand der Interessenskonflikte zwischen Kapital und Arbeit, die das Gesetzeswerk eigentlich zu regeln helfen soll.
Genauer gesagt jährt sich die große Reform des Betriebsverfassungsgesetzes derzeit zum 50. Mal. Sie sorgte für das juristische Grundgerüst der betrieblichen Mitbestimmung. Denn schon in der Weimarer Verfassung gab es ein Betriebsrätegesetz. Nach dem Zweiten Weltkrieg bildete dann das Kontrollratsgesetz Nr. 22 die Grundlage für die Betriebsverfassung, bis es 1952 vom ersten Betriebsverfassungsgesetz abgelöst wurde.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
»Nach 50 Jahren ist es an der Zeit für eine erneute umfassende Reform der Betriebsverfassung«, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann am Dienstag. »Damit Betriebsräte auch weiterhin gute Arbeit gestalten können, brauchen wir einen echten Wandel hin zu mehr Demokratie und Mitsprache in den Betrieben.« Dabei kam es im Zuge des im vergangenen Jahr beschlossenen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes bereits zu kleineren Verbesserungen bei der Mitbestimmung. Und SPD, Grüne und FDP planen weitere.
Diese Vorhaben sind für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) jedoch lediglich »erste gute Ansätze«, die nicht ausreichen. »Betriebsräte müssen noch mehr mitentscheiden können - vor allem auch mit Blick auf die anstehende Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft«, erklärt Hoffmann. Das betreffe insbesondere Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Personalplanung, digitalen Arbeitsformen und Weiterbildung.
Was den Vertretern der Beschäftigten nicht genug Demokratie im Betrieb ist, ist für die Lobby der Chefs natürlich zu viel. »Das Betriebsverfassungsgesetz wird jetzt 50 Jahre alt. Im richtigen Leben ist das kein Alter, in der Politik und Gesetzgebung aber ein Anlass für eine Bilanz - und zweifelsfrei für einen Neustart, zumindest eine Entstaubung«, schrieb der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, vergangene Woche in einem Gastbeitrag in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«.
Was Dulger unter »Entstaubung« versteht, ist, Betriebsräte unter Entscheidungsdruck zu setzen. Ihn stört nämlich, dass es für Zustimmungen von Betriebsräten keine festen Fristen gebe. »So kann es zu sehr kostspieligen Verzögerungen durch langwierige interne Verfahren kommen, gerade bei Einführung oder Aktualisierung technischer Neuerungen«, bemängelt der Arbeitgeberpräsident. Er fordert, dass die Betriebsräte bei Fragen zu Arbeitszeit und Kommunikationsmitteln nur noch drei Monate Zeit haben sollen. »Die Verhandlungen sollten darüber hinaus höchstens zwei und die Befassung der Einigungsstelle höchstens einen Monat dauern«, so Dulger. Danach sollen die Chefs laut Dulger das Recht haben, die entsprechenden Maßnahmen vorläufig durchzuführen.
»Mit dem Vorschlag, mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach Fristablauf vorläufig durchführen zu können, würde Tür und Tor für rücksichtslose Umstrukturierungen auf dem Rücken der Beschäftigten geöffnet«, warnt Linke-Bundestagsmitglied und Gewerkschaftsexperte Pascal Meiser gegenüber »nd.derTag« vor den Arbeitgeberforderungen. Viele dieser Forderungen würden zu einer entscheidenden Schwächung von Betriebsräten führen. »Notwendig ist stattdessen ein grundlegendes Update der Mitbestimmung, das Betriebsräte besser schützt, die Mitbestimmung stärkt und dabei auch die Mitbestimmung bei grundlegenden wirtschaftlichen Fragen ausweitet«, sagt Linke-Politiker Meiser.
Ein Update, das es den Chefs künftig vielleicht vermiesen könnte, gegen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten zu verstoßen, kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Wochenende an: Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen soll zu einem sogenannten Offizialdelikt werden, also künftig auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden.
Ob es dafür dann genügend Staatsanwälte gibt, um all diese Verstöße auch zu verfolgen, steht auf einem anderen Blatt. Aber zumindest ist es ein Grund zum Feiern.
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