Holpriges Volksbegehren zur Straßenerschließung

Freie Wähler fordern Fristverlängerung und andere Erleichterungen - das Parlament lehnt dies ab

  • Wilfried Neiße, Potsdam
  • Lesedauer: 4 Min.

Es hat gedauert, bis Astrid Joppelt das Volksbegehren gegen die Straßenerschließungsbeiträge unterschreiben konnte. Sie musste dafür mehrmals die fünf Kilometer von Lindendorf (Märkisch-Oderland) nach Seelow fahren. Beim ersten Anlauf war sie an einem Donnerstag um 15.30 Uhr dort. »Geöffnet war leider nur bis 15 Uhr«, berichtet Joppelt. Beim zweiten Anlauf traf sie während der Sprechzeit ein. Aber vor dem zuständigen Büro stand sie vor verschlossener Tür. Der Kollege sei gerade losgegangen, wurde ihr gesagt. Man wisse nicht, wann er wieder da sei. So lange wollte Joppelt nicht warten. Beim dritten Anlauf beantragte sie im Bürgeramt eine neue Fahrerlaubnis. Eine Stunde hat sie gewartet, bis sie drankam - und hat sich dann gleich für das Volksbegehren eingetragen. Aber wer bleibt so hartnäckig? »Werktätige haben von vornherein keine Chance«, sagt Joppelt.

Das sind Behinderungen ihres Volksbegehrens, über die sich die Freien Wähler beschweren. Am 11. Januar, nach der Hälfte der sechsmonatigen Frist waren erst rund 22 000 Unterschriften beisammen. Mindestens 80 000 sind erforderlich. Es geht um Sandpisten in Siedlungen, die schon seit der Zeit vor 1990 bestehen und wo jetzt richtige Straßen gebaut werden sollen. Bisher müssen die Anlieger dafür saftige Beiträge entrichten. Das wollen die Freien Wähler abschaffen. Das Land Brandenburg soll bezahlen.

Weil das Volksbegehren im Moment so schlecht läuft, verlangten sie am Donnerstag im Landtag, die Bedingungen für Volksbegehren zu verbessern. Nach einer turbulenten Debatte lehnten die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne das ab. Linke und AfD enthielten sich der Stimme.

Die Abgeordnete Marie Schäffer (Grüne) warf Péter Vida (Freie Wähler) vor, die Debatte zu vergiften und den »Unterton« einer Verschwörung hineinzutragen, der zufolge der Staat absichtlich versuchen würde, das Volksbegehren zu torpedieren.

Als »Schlag ins Gesicht« aller Bürgerinnen und Bürger, die für das Volksbegehren werben, wertete Vida diese Vorwürfe. Ihm die Verbreitung einer Verschwörungstheorie zu unterstellen, erfordere eine Entschuldigung. Etwa 15 000 Unterschriften seien durch Nachlässigkeit oder Fehler in etwa 40 Kommunen verloren gegangen, berichtete Vida. Im Falle der Volksinitiativen für eine Verkehrswende und gegen Geschenke an die Hohenzollern seien coronabedingte Erschwernisse anerkannt worden. Der Landtag verlängerte in diesen beiden Fällen die Frist zum Sammeln der Unterschriften. Dies müsse auch für Volksbegehren gelten, verlangte Vida.

Volksbegehren sind nach Volksinitiativen die zweite Stufe der direkten Demokratie. Die dritte und letzte Stufe ist dann der Volksentscheid. Während Unterschriften für Volksinitiativen in Brandenburg auf der Straße gesammelt werden dürfen, müssen sich die Bürger bei Volksbegehren zur Unterschrift in Amtsstuben begeben, oder sie erledigen das auf dem Postweg. Letzteres ist seit 2012 möglich.

Vida mutmaßte, dass sich die Koalition verweigere, weil sie die Abschaffung der Straßenerschließungsbeiträge nicht wolle. Nicht wenige Kommunen hätten keine Briefumschläge bestellt, hätten die Online-Bestellungen »nicht gelesen, geblockt oder gelöscht«.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) räumte ein, dass es hier und da Pannen und Fehler gegeben habe. Die Kommunalverwaltung arbeite in der Coronazeit unter »extrem erschwerten Bedingungen«, erklärter er. »Ja, es gab mangelnde Vorbereitung in einzelnen Kommunen, es gab Startschwierigkeiten.« Das habe jedoch eine Minderheit der Kommunen betroffen, nicht das gesamte Land, wie Vida suggerieren wolle. »Fehler passierten, die unter normalen Bedingungen nicht passiert wären.« Für die von den Freien Wählern geforderten Erleichterungen - Straßensammlung auch bei Volksbegehren, Verlängerung der Fristen, Absenkung des Quorums von 80 000 Unterschriften - bestehe kein rechtliches Erfordernis. Auch das Landesverfassungsgericht habe einen Eilantrag dieses Inhalts abgelehnt. Die kritisierten Mängel seien inzwischen abgestellt, es gebe für alle Bürger noch genügend Zeit.

Bisher haben in Brandenburg erst zwei Volksbegehren die Marke von 80 000 Unterschriften geknackt: 2015 das Volksbegehren gegen Massentierhaltung mit 104 000 gültigen Unterschriften und 2012 das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr mit 106 000 Unterschriften.

Die Abgeordnete Andrea Johlige (Linke) drängte darauf, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Online-Eintragung endlich kommt.

Wenn die plebiszitären Elemente überhandnehmen und inflationär eingesetzt würden, dann »schwächt das die parlamentarische Demokratie«, gab Björn Lakenmacher (CDU) zu bedenken. Die Hürden müssten sichern, dass dieser Weg »nur bei zentralen und die breite Gesellschaft bewegenden Themen« beschritten werde.

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