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Im Dienst trotz Tatverdachts
Fünf Jahre nach brutalem Angriff auf jungen Afghanen wird Prozess gegen Neuköllner Polizisten fortgesetzt
Stefan K., Berliner Polizeibeamter, steht am Mittwoch erneut wegen schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Er soll außer Dienst zusammen mit acht weiteren Männern vor fünf Jahren Jamil Ahmadi nach einem Fußballspiel des 1. FC Union Berlin am S-Bahnhof Karlshorst rassistisch beleidigt und brutal an Kopf und Schultern verletzt haben. Obwohl offensichtlich traumatisiertes Opfer rassistischer Gewalt, war Ahmadi im März 2020 in die afghanische Hauptstadt Kabul abgeschoben worden.
Das Verfahren gegen K. hatte die Politische Abteilung der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt. Die Anwältin des Opfers, Jenny Fleischer, hatte die Wiederaufnahme vor zwei Jahren erwirkt, auch wenn ihr Mandant daran nicht mehr teilnehmen konnte. Zuletzt war im August 2020 verhandelt worden, dann wurde der Prozess wegen der Corona-Pandemie verschoben.
»Die Abschiebung von Jamil Ahmadi war ein großer Fehler, den Geisels Amtsnachfolgerin Iris Spranger jetzt korrigieren muss«, erklärt Martina Mauer vom Berliner Flüchtlingsrat im Vorfeld des Prozesstages. »Um Herrn Ahmadi die Wahrnehmung seiner Rechte als Zeuge, Opfer und Nebenkläger zu ermöglichen und das öffentliche Vertrauen in den Opferschutz wieder herzustellen, muss er sofort nach Berlin zurückgeholt werden«, sagt Mauer. Ahmadi gehe es weiterhin gesundheitlich nicht gut, der Kontakt sei angesichts der Lage in dem Land nicht einfach zu halten.
Mauer sowie Günther Burkhardt, Geschäftsführer des Verbands Pro Asyl sind der Meinung, es bliebe ein politischer Skandal, den die SPD-Innensenator*innen Spranger und ihr Vorgänger Andreas Geisel mitzuverantworten hätten.
Ahmadi hatte man als sogenannten Straftäter nach Afghanistan abgeschoben. Den Status hatte der mittlerweile 31-Jährige erhalten, nachdem er, laut seiner Anwältin bedingt durch die Traumatisierung des Angriffs, Alltag und Schmerzen nicht mehr bewältigen konnte. »Mein Mandant ist nach dem Überfall abgestürzt«, hatte Jenny Fleischer gegenüber »nd« erklärt. Der an sich gut integrierte Flüchtling - »gesettelt« so Fleischer -, der in einem Kreuzberger Kinderladen als Erzieher beschäftigt war, sei nach dem traumatischen Erlebnis vollkommen aus der Bahn geraten. »Er hatte chronische Schmerzen, konnte nicht mehr arbeiten, wurde obdachlos«, berichtet die Juristin. Er habe viel Marihuana konsumiert, bekam Anzeigen wegen Bagatelldelikten. Dann folgte die Abschiebung.
Am Mittwoch wird nun nicht nur der Prozess gegen K. als einen der mutmaßlichen Peiniger Ahmadis fortgesetzt, sondern auch gegen zwei weitere der mutmaßlichen Täter verhandelt.
Laut dem antifaschistischen Rechercheportal Neukölln Watch sitzen mit Dennis Y. und Philipp G. zwei Männer aus Marzahn-Hellersdorf auf der Anklagebank, die in der Vergangenheit durch klare Bezüge zur Berliner Neonaziszene aufgefallen sind. Der gelernte Maurer Y. und der Familienvater G. nahmen demnach im April 2016 an einem Neonaziaufmarsch im Stil der »Autonomen Nationalisten« in Hellersdorf teil. Auf Fotos in sozialen Netzwerken posierten beide bei dem Aufmarsch. Unter den Teilnehmenden befanden sich neben Y. und G. unter anderem Neonazis mit Bezügen zu extrem gewaltbereiten Netzwerken der Hammerskins und dem mittlerweile verbotenen Combat 18 sowie aktuelle Kader der Neonazi-Partei Der III. Weg.
Die rechtsextreme Kleinstpartei bildet mittlerweile die politische Heimat von einer ganzen Reihe Neonazis aus Süd-Neukölln, darunter auch Sebastian T. und Tilo P., die nach Aktivitäten bei NPD und AfD nun Propaganda für Der III. Weg verteilen. Akteure, die von einer damals als Ermittlungsgruppe »Rex« geführten Polizeieinheit beobachtet werden.
Was ebenfalls durch Neukölln Watch bekannt wurde: Stefan K. hat bis 2016 zur Ermittlungsgruppe »Rex« gehört. Diese ermittelte auch in der rechtsextremen Anschlagserie, die als Neukölln-Komplex bekannt ist und für die die Berliner rot-grün-rote Koalition einen Untersuchungsausschuss einsetzen will. Sebastian T. und Tilo P. sind in diesem Zusammenhang Hauptverdächtige. In K.s Dienstzeit in der 2016 aufgelösten Gruppe fallen nicht nur schwere rechte Angriffe, sondern auch der bis heute unaufgeklärte Mord an Burak Bektaş sowie der Mord an Luke Holland, der trotz eindeutiger Äußerungen des Täters nicht als Opfer rechter Gewalt gilt. K. traf im Rahmen seiner Tätigkeit zudem viele der zivilgesellschaftlich und antifaschistisch Engagierten. Aber das Verfahren gegen den Polizisten bekommt nicht nur in Bezug auf den Neukölln-Komplex neue Brisanz. Auch um den jungen Afghanen selbst muss es in diesem Prozess gehen. Dass Innensenator Andreas Geisel den gesundheitlich stark angeschlagenen jungen Mann vor zwei Jahren nach Afghanistan abschieben ließ, obwohl das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen war, ist die eine Sache.
Ihr Mandant habe immer betont, wie sehr ihm an einer Aufklärung des Überfalls liege und dass er nicht wolle, dass ein möglicher Täter weiter als Polizist arbeite, hatte Rechtsanwältin Fleischer gegenüber »nd« betont.
Dies ist allerdings weiterhin der Fall. Hier gilt das noch laufende Strafverfahren offensichtlich ebenfalls nicht als Grund für Konsequenzen: »Der in Rede stehende Mitarbeiter versieht seinen Dienst in der Direktion 3«, erklärt Polizeisprecher Martin Halweg auf Nachfrage.
»Das ist erschütternd«, meint dazu Martina Mauer. »Dass ein mutmaßlicher Täter noch vor der Aufklärung solcher Taten weiterhin seinen Dienst verrichten darf, befördert nicht gerade das Vertrauen in die Berliner Polizei.«
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