Chance zum Nachbessern

Bundesregierung kann EU-Vorlage für Sorgfaltspflicht von Unternehmen nutzen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 1 Min.

Zwei Jahre lang haben Lobbyverbände aus der Wirtschaft versucht, die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen abzumildern. Zunächst schienen sie erfolgreich: Mehrmals hat die EU-Kommission die Vorlage des Lieferkettengesetzes verschoben. Noch zu Monatsanfang warnten nicht nur Umweltgruppen und Gewerkschaften vor einem weiteren Aufschub, auch rund 100 Unternehmen protestierten.

Nun ist es doch da, und die Wirtschaftsverbände sind empört. Auch noch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen würden vorgeschrieben, ließ der Bundesverband Außenhandel verlautbaren. Insbesondere die zivilrechtliche Haftung wird »ausdrücklich abgelehnt«. Die weitere Verschärfung der Maßnahmen auf nationaler Ebene müsse »unter allen Umständen« vermieden werden, kommentiert der Handelskammertag. Dabei ist der Vorschlag gar nicht der ganz große Wurf: Noch immer bleiben Schlupflöcher, und das Gesetz gilt nur für die größeren Unternehmen in Europa.

Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Ihr eigenes Gesetz bleibt hinter dem EU-Vorschlag zurück. In der nationalen Umsetzung aber kann sie nachbessern – zugunsten der Beschäftigten in der globalen Lieferkette und gegen weitere Umweltzerstörungen.

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