Maske wird Selbstschutz

Mit der beschlossenen Reform des Infektionsschutzgesetzes fallen die meisten Maßnahmen weg.

  • Kirsten Achtelik
  • Lesedauer: 4 Min.

Pünktlich zum Jubiläum des ersten Lockdowns hat der Bundestag am Freitag die neue Version des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das nur noch wenige Schutzmaßnahmen festlegt. Für weiterreichende Regelungen können die Bundesländer so genannte Hotspots beschließen, wenn eine »konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage« besteht.

Obwohl der Termin für das Auslaufen der alten Regelung schon seit langem bekannt ist und Coronaverharmloser*innen den 20. März bereits als »Freedom Day« ausgerufen hatten, hat die Koalition bis zum vergangenen Sonntag gewartet, um ihren Gesetzesentwurf vorzustellen. Den dadurch notwendigen »Schweinsgalopp« durch die Instanzen und die sehr kurze Zeit für Stellungnahmen der Verbände und Expert*innen rügten mehrere Abgeordnete im Bundestag.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

»Handwerkliche Katastrophe«, »politische Bankrotterklärung«, »Wirrwar« - scharf war die Kritik der demokratischen Oppositionsparteien an dem Gesetzentwurf. Doch auch Vertreter*innen der Regierungsparteien, vor allem der Grünen, machten deutlich, dass sie sich weitergehende Regelungen, vor allem die Beibehaltung der allgemeinen Maskenpflicht in Innenräumen, gewünscht hätten. Das hatten auch alle befragten Expert*innen in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Montag empfohlen. Das war aber offensichtlich mit der FDP nicht zu machen. Deren Abgeordnete betonten in der Debatte, mit Omikron habe sich das Infektionsgeschehen von der Belastung des Gesundheitswesens abgekoppelt. Daher müsse es den Menschen wieder ermöglicht werden, selbst Verantwortung zu tragen. Die Abgeordnete der Linkspartei, Susanne Ferschl, kritisierte dagegen, dass Angehörige vulnerabler Gruppen, die nicht in Einrichtungen lebten, nicht mehr ausreichend geschützt seien. Die Abschaffung der Maskenpflicht sei keine echte, sondern »Freiheit von Solidarität und Rücksicht«.

Erhalten bleibt die Maskenpflicht nur im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Flugzeugen und in Unterkünften beispielsweise für Asylbewerber*innen. Außerdem gilt sie weiterhin im pflegerischen Bereich, die Maskenpflicht in Arztpraxen kam auf Empfehlung des Gesundheitsaussusses dazu. In Schulen, Geschäften, Bibliotheken oder Museen muss fortan also keine Maske mehr getragen werden.

Auch die Testpflicht wird weitestgehend gekippt - damit werden wohl auch die zahlreichen Möglichkeiten für kostenlose Bürgertests verschwinden. Das verpflichtende Home-Office wird in der kommenden Woche zu einer Kann-Regelung, über die der jeweilige Arbeitgeber befinden kann. Arbeitgeber sollen bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen und den Beschäftigten etwa einen Corona-Test pro Woche anbieten, Schutzmasken bereitstellen oder Home-Office ermöglichen.

Was genau die Voraussetzungen für die Erklärung eines Hotspots und damit einhergehender strengerer Maßnahmen sind, darüber gingen die Meinungen in der Parlamentsdebatte auseinander. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem »schweren Kompromiss«, der aber nötig gewesen sei, um Rechtsicherheit zu erreichen. Die Kritik von Expert*innen, Oppositionspolitiker*innen und Ministerpräsident*innen lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob die Formulierungen der Gesetzesänderung tatsächlich rechtssicher und nicht eher zu unklar und undefiniert sind. In einem Hotspot können Zugangsbeschränkungen nach den 2G- oder 3G-Regelungen erlassen werden, eine verschärfte Maskenpflicht, Hygienekonzepte oder verschärfte Testpflichten. Ein Hotspot kann ein Stadtteil, eine Stadt, eine größere Region oder auch ein ganzes Bundesland sein.

Kurz nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am Freitag in einer Sondersitzung dem Gesetz zu. Bei der Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag hatten die Ministerpräsident*innen das Infektionsschutzgesetz scharf kritisiert. Neben den unklaren Formulierungen stieß besonders auf Kritik, dass der Bund ab Sonntag die Verantwortung für die Regelungen und Schutzmaßnahmen auf die Länder abwälzt. Auch die fehlende Beteiligungsmöglichkeit der Länder im vorhinein wurde kritisiert. Patrick Dahlemann (SPD), der Chef der Staatskanzlei in Mecklenburg-Vorpommern, kündigte bereits an, angesichts der Probleme im Gesundheitswesen ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Hotspot zu erklären.

Die jetzt beschlossenen Regelungen sind bis zum 23. September 2022 befristet. Dann will die Bundesregierung mit Blick auf das im Herbst erwartete Infektionsgeschehen und neue Virusvarianten über nötige Maßnahmen entscheiden. Aber auch vorher sind Änderungen möglich. Vor allem die Grünen betonten, die FDP mit ihrer Zusage zu Nachbesserungen des Gesetzes auch schon vor dem Herbst beim Wort zu nehmen.

Derweil sind die Inzidenzen auf einem Rekordhoch, Deutschland hat einen der höchsten Werte in Europa, täglich sterben Hunderte Menschen an dem Virus und die ansteckendere Virusvariante Omikron BA.2 ist auf dem Vormarsch. Der Zeitpunkt für das Signal, Lockerungen und Entspannung seien jetzt angebracht, ist denkbar ungünstig.

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