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- Deutsche Wohnen & Co enteignen
Steinbruch für die Rechtssicherheit
Rainer Rutz über die Beteilung der Enteignungsinitiative an der Expertenkommission des Berliner Senats
Natürlich waren und sind die Widerstände der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen gegen eine Expertenkommission berechtigt, die in aller Ruhe »Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung« ihres Vorhabens prüft. Schließlich haben im September vergangenen Jahres fast 60 Prozent der Wähler dafür gestimmt, dass die Wohnungsbestände großer renditeorientierter Immobilienkonzerne vergesellschaftet werden - und nicht dafür, dass erst einmal eine Expertenkommission eingesetzt wird.
Das Modell »Expertenkommission mit Prüfauftrag« klang von Anfang an auch sehr verdächtig nach dem Versuch der Gegner des Volksentscheids, dessen Umsetzung zu verschleppen. Man kennt das aus anderen Bereichen des Senatsbetriebs: Irgendwann hat die Kommission zu Ende geprüft, es gibt einen dicken Bericht, der wird dann einer lächelnden Regierenden Bürgermeisterin in die Hand gedrückt - und verschwindet in der Schublade.
Nun muss es darum gehen, genau Letzteres zu verhindern. Auch und vor allem deshalb ist es gut, dass Deutsche Wohnen & Co enteignen sich dazu durchgerungen hat, drei eigene Vertreterinnen und Vertreter in die Kommission zu entsenden. Es ist eben wichtig, dass der Prima-für-die-Schublade-Fraktion in dem Gremium selbst Gegenwind entgegenschlägt.
Und bei aller Euphorie angesichts des überwältigenden Votums im vergangenen September: Klar ist, dass ein Sozialisierungsgesetz am Ende auch vor den Gerichten Bestand haben muss. Denn machen wir uns nichts vor: CDU, FDP und die versammelte Immobilienlobby werden nach Inkrafttreten des Gesetzes sofort auf der Juristenmatte stehen. Der Mietendeckel lässt grüßen.
Zweifel sind berechtigt, dass in dieser Legislatur überhaupt ein Gesetz zur Vergesellschaftung beschlossen wird. Entscheidend ist daher, dass im Rahmen der Kommission auf Druck der Initiative wenigstens ausreichend Material gesammelt wird, das als Steinbruch dienen kann für einen rechtssicheren zweiten Anlauf.
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