Transatlantische Rachegelüste

Daniel Lücking zum Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

Die deutsche Bundesregierung bleibt dabei: Sie vertraue auf die Rechtsstaatlichkeit und die dahinterliegenden Prinzipien im Auslieferungsverfahren des Journalisten und Wikileaks-Gründers Julian Assange. Das bestätigte eine Sprecherin des Außenministeriums am Mittwoch. Assange deckte Kriegshandlungen der USA auf, die gemeinhin als Kriegsverbrechen gesehen werden, auch wenn die Verantwortlichen dafür nicht in Den Haag zur Rechenschaft gezogen wurden. Nun soll er an die USA ausgeliefert werden.
Die letzte juristische Instanz mag noch ausstehen, doch es ist schon verwunderlich, dass die Auslieferung eines Australiers an ein anderes Land so von der Bundesregierung mitgetragen wird und die bisherigen wie künftigen Haftbedingungen Assanges damit legitimiert werden.

Sollte diese Rechtsauffassung zum Präzedenzfall geraten, dann bedeutet dies – in die Situation des laufenden Ukraine- oder Syrien-Krieges übersetzt –, dass die Grünen-Außenministerin Baerbock auch der Auslieferung von Journalist*innen an Wladimir Putin zustimmen müsste, wenn Enthüllungen über russische Kriegsverbrechen erfolgen sollten. Das ist undenkbar. Doch die unbedingte transatlantische Freundschaft verleitet Baerbock zur stillen Duldung der Rache der USA an Assange. Bitter.

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